Stellung Geschütze/Wagen in einer pr. Batterie

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  • Da Capo
    Erfahrener Benutzer
    Adjudant
    • 23.10.2006
    • 827

    Stellung Geschütze/Wagen in einer pr. Batterie

    Das preußische Artilleriereglement von 1812 gibt für die Stellung der Wagen und Geschütze in der Batterie folgendes:
    Abstand zwischen den Geschützen 20 Schritt
    Abstand der ersten (Munitions-) Wagenreihe bei feindabwärts gerichteter Protzdeichsel 40 Schritt (von Geschützrohr zu Hinterachse Wagen)
    Abstand der zweiten Wagenreihe 10 Schritt (von Vorderpferde 1.Reihe zu Hinterachse 2.Reihe)
    Dies ergibt eine Frontbreite von ca. 100m (für 1806 ca. eine Bataillonsbreite) und eine Tiefe von ca. 65m.
    Kann mir jemand sagen, ob diese Abstände auch für 1806 anwendbar sind?
    Da zu den 12pfd. Batterien 1806 mehr Fahrzeuge (25 oder 26) gehörten als 1812 (20) und diese sich nicht in 2 Wagenreihen aufteilen lassen, ohne über die Frontbreite der Batterie zu kommen, waren diese entweder in 3 Reihen aufgefahren oder aber die 3 Brot-/Trainwagen blieben im Gefecht nicht bei der Batterie. Hat hierzu jemand Anhaltspunkte?
    Dank für Eure Hilfe.
    Wenn der Feind in Schußweite ist, bist Du es auch. Vergiss dabei nie, dass Deine Waffe vom billigsten Anbieter stammt.
  • ibreh
    Erfahrener Benutzer
    Sergent-Major
    • 12.03.2007
    • 185

    #2
    Zitat von Da Capo Beitrag anzeigen
    Das preußische Artilleriereglement von 1812 gibt für die Stellung der Wagen und Geschütze in der Batterie folgendes:
    Abstand zwischen den Geschützen 20 Schritt
    Abstand der ersten (Munitions-) Wagenreihe bei feindabwärts gerichteter Protzdeichsel 40 Schritt (von Geschützrohr zu Hinterachse Wagen)
    Abstand der zweiten Wagenreihe 10 Schritt (von Vorderpferde 1.Reihe zu Hinterachse 2.Reihe)
    Dies ergibt eine Frontbreite von ca. 100m (für 1806 ca. eine Bataillonsbreite) und eine Tiefe von ca. 65m.
    Kann mir jemand sagen, ob diese Abstände auch für 1806 anwendbar sind?

    MalinowskyBonin, Band 2:
    Regimentsartillerie:
    Zu Munitionswagen heisst es auf S. 607, aber für 1771:
    "Die Protzen, da sie Kastenprotzen waren, fuhren nicht, wie die Sattelprotzen, hinter die Munitionswagen, sondern 30 Schritt hinter dem Geschütz auf"

    danach werden keine Munitionswagen mehr erwähnt.
    Seite 611.
    "Nach dem vom General-Lieut. von Merkatz unter dem 12. Mai 1804 ertheiltem Reglement .... ging die Protze links durch die Intervalle zurück, machte 30 Schritt hinter dem Geschütz kehrt und blieb im Vorrücken halten, wenn die Vorderpferde 10 Schritt vom Laffetenschwanz entfernt waren."
    Breite wird nicht erwähnt, aber wie gesagt, Regimentsartillerie.

    Positionsartillerie:
    Seite 618: "Reglement General-Lieut. von Merkatz unter dem 12. Mai 1804: ..."
    "Die Vorderbracke mit den 6 Vorderpferden wurde sogleich (nach dem abprotzen) abgenommen; die Protze fuhr rechts bei letzteren vorbei und stellte sich mit kehrt vor dem Munitionswagen auf, dessen Vorderpferde 40 Schritt vom Laffetenschwanz entfernt standen. Die Vorderpferde machten für sich kehrt und stellten sich vor die Protze auf, dergestalt, das der Vorderreiter 10 Schritt vom Laffetenschwanz abblieb und die Nr. 5 mit der Bracke dicht vor der Protze stand.
    Zu Geschützintervallen:
    S 614, für 1771,
    Geschützintervalle 15 Schritt. Die Brummer hatten 20 Schritt.
    S 619 / 620, vor 1812 aufgrund des Vorschlages des Holtzendorf zur Prolonge 1809 (danach ja wie Du auch sagst wieder 20 Schritt), ein Hinweis auf kleinere Intervalle:
    "...Indessen hielt man die Holtzendorffsche Methode nur für den Fall anwendbar, das die Geschütze auch mit 20 Schritt Intervalle aufgestellt werden können. Da dieser Fall aber bei Fuß-Batterien, die auf den Flügeln oder in der Mitte der Infanterie placiert wurden und vor denselben zum Angriff vorgehen sollten, in der Regel nicht vorkam, so hiel man jene Methode auch nur unter der Bedingung für annehmbar, das sie bei den üblichen Geschützintervallen von 10 bis 12 Schritt ausführbar gemacht werden könnte ..."
    Auch in "Das preussische Heer 1812, GGSt", steht auf Seite 243/244 in Bezug auf die Störung der Haubitzen bei ihrem langsameren Bedienungsablauf durch die Pulverdampfentwicklung der Kanonen "...obwohl die alte enge Aufstellung jetzt durch Zwischenräume von 20 Schritt ersetzt war."


    Auf Seite 241, auch 1812 ff betreffend, steht der Satz "Etwa bei der Batterie befindliche Wagen folgten bis zur Einnahme der Feuerstellung. Sie bleiben dann je nach Umständen bis zu 800 Schritt zurück"
    Könnte vielleicht 1806 mit den Brot- und Trainwagen auch so gewesen sein?

    Ich habe aber eine Frage zu dem Reglement 1812, das ich nur Ausschnittsweise kenne. Die dort gegebenen Abstände Geschütz - Munitionswagen sind im mir bekannten Teil ausdrücklich auf eine schwere Batterie bezogen. Diese hatten aber 1812 noch keine Kastenprotzen bzw wurden im Fall der 12-pfd. erst darauf umgestellt (habe da unterschiedliches gelesen, 1812 zum Kurland-Feldzug und auch 1813). Dann müssen die Muniwagen natürlich nahe stehen, aber so eng?. Und bei den 6-pfd. Batterien mit Kastenprotzen war das doch gar nicht nötig? Und was ist mit den Angaben, das zB für die schweren 6-pfd. und 12pfd. Batterien die Muniwagen zur "Nachlieferung" an die Stellung ranfuhren, die Reitenden und je nach Situation auch die 6-pfd. Fußbatterien aus der Feuerstellung rausgezogen wurden und zu den Muniwagen fuhren? Davon gibt es einiges auch in Gefechtsberichten. Bei 40 Fuß Abstand braucht man darüber nichts zu schreiben, da geht man zu Fuß.
    Ich halte das für Irrsinn, auf 40 Meter Tiefe Geschütz, Protze und Muniwagen, da kann man ja nicht vorbeischießen. Das hört sich für mich sehr theoretisch an, und Decker gibt da in seinem "Die Artillerie für alle Waffen" 1816 ganz andere Erklärungen, ohne jetzt exakte Entfernungen zu nennen.

    Das Buch besteht aus 3 Teilen, jeder Teil fängt wieder bei Seite 1 an. Das obige zu Munitionswagen liegt im 2. Teil, Seitenleiste ungefähr mitte, Seite 129, §103, Verhalten der Munitionswagen im Gefecht. Das ganze Buch lohnt aber den Download.

    Zur Klarstellung, das ist keine Kritik an Dir, sondern eine Hinterfragung des Reglements
    Zuletzt geändert von ibreh; 01.06.2010, 09:00.

    Kommentar

    • Da Capo
      Erfahrener Benutzer
      Adjudant
      • 23.10.2006
      • 827

      #3
      Hab ich nicht als Kritik aufgefasst, aber grundsätzlich berechtigte und begründete Kritik immer gern!

      Du hast Recht, man kann den § 148 Aufstellung auch so lesen, dass nur bei einer schweren Batterie Munitionswagen in der Batterie selbst befindlich sind.

      Ansonsten ist das Reglement von 1812 in der Tat etwas kryptisch und man gewinnt den Eindruck, dass die Verfasser ja nichts über die Artillerietaktik verraten wollten.
      Beispiele:
      § 153 Vorbeimarsch: Sind Wagen bei der Batterie, so folgen sie derselben (Batterie) in Zügen
      §154 Frontmarsch: Sind Wagen bei der Batterie, so folgen sie ihren Geschützen durch die vormarschierenden Gefreiten geführt, bis das Feuer anfangen soll, wo alsdann die zweite Wagenreihe nach Befinden der Umstände bis auf 800 Schritt zurückgelassen werden mag.
      § 157 Directionalveränderung: Bei der ersten Wagenreihe einer schweren Batterie, welche derselben in allen Evolutionen folgt …
      § 158 Abbrechen aus der Linie: Die Wagen einer schweren Batterie, welche schon mit bedeutenden Intervallen fahren, werden selten Ursache haben, abzubrechen….
      § 160 Bewegung mit dem Langtau: Bei einer schweren Batterie schwenken die Züge der Wagen auf das Wort Avanciert ein jeder Wagen für sich links umgekehrt. Die erste Wagenreihe folgt der Batterie; die zweite bleibt aber bei einem Aufmarsch zum Gefecht auf 800 Schritt zurück.
      § 164 Kolonne durch Brechen der Front in Abteilungen: Sind Wagen bei einer Batterie, so marschieren die Züge derselben in eben der Art wie die Geschütze…

      Dies alles bestätigt aber, dass die Wagen der mit Kastenprotzen versehenen 6pfd. Batterien (ob nun Fuß oder reitend) ihren Geschützen nicht direkt folgten. Wo sie nun genau standen, habe ich im Reglement nicht gefunden. Da aber auch im Artilleriereglement der Teil zur Normalaufstellung einer preußischen Brigade enthalten ist, kann hier wohl eine Stellung hinter der Reserve zu vermutet werden.

      Danke für Deine Ausführungen zum Meerkatz von 1804. Einen Teil der Zeichnungen werden in dem kleinen Bleckween-Heft „Ausbildung und Taktik der Artillerie“ gezeigt. Bei einem ersten kurzen Durchsehen, scheinen sich Meerkatz und das Reglement 1812 in der Bedienung und Bewegung eines 12-Pfünders nicht viel zu nehmen. Die Zeichnungen zeigen auch schön, wie der Wagen am Geschütz „klebt“.
      Wenn der Feind in Schußweite ist, bist Du es auch. Vergiss dabei nie, dass Deine Waffe vom billigsten Anbieter stammt.

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