Es ist allerdings zweckmäßig, der reitenden Artillerie an den Gehenken Säbelhaaken zu geben, um den Säbel daran aufhängen zu können, damit er ihnen bei ihren Dienstverrichtungen nicht hinderlich werde.
Ich genehmige daher die etatsmäßige Anschaffung dieser Säbelhaaken und den jährlichen Ersatz derselben in Contingenten zum 20sten Theil.
Berlin den 4ten März 1818.
(gez.) Friedrich Wilhelm.
An den Kriegs-Minister General-Major v. Boyen.
Ich genehmige daher die etatsmäßige Anschaffung dieser Säbelhaaken und den jährlichen Ersatz derselben in Contingenten zum 20sten Theil.
Berlin den 4ten März 1818.
(gez.) Friedrich Wilhelm.
An den Kriegs-Minister General-Major v. Boyen.