Offiziere mit Anstellungs-Briefen 1812

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  • Da Capo
    Erfahrener Benutzer
    Adjudant
    • 23.10.2006
    • 827

    Offiziere mit Anstellungs-Briefen 1812

    In einem von Berthier unterzeichneten und wohl vom Chef des sächs. Generalstabes übersetzten Tagesbefehl vom 08.06.1812 steht der (für mich) kryprische Satz: „… Ferner wollen S.M. daß bey den General-Stäben der alliierten Corps oder (wieder?) derjenigen (diejenigen?) Officiers, welche mit besonderen Anstellungs-Briefen versehen sind, und die bey der Organisation vorgeschriebene Anzahl nicht übersteigen, angestellt werden…“ Hat irgendjemand eine Ahnung, was es mit dieser Verfügung auf sich hat?
    Im gleichen Befehl wird auch verfügt, dass sich die Gesandten oder diplomatischen Bevollmächtigten und Offiziere der alliierten Mächte (welche vermutlich dem kaiserl. Hauptquartier attachiert waren) immer in Städten 10 Meilen im Rücken der Armee aufzuhalten haben (zu dieser Zeit waren das die Städte an der Weichsel) und bei einer Ortsveränderung der Armee neue Aufenthaltsorte zugewiesen bekommen.
    Wenn der Feind in Schußweite ist, bist Du es auch. Vergiss dabei nie, dass Deine Waffe vom billigsten Anbieter stammt.
  • Sans-Souci
    Erfahrener Benutzer
    Major
    • 01.10.2006
    • 1841

    #2
    Vielleicht, ganz wörtlich, ein Brief - schriftlicher Befehl - ihres Souveräns, der enthält, daß sie in einer bestimmten Dienststellung (hier bei einem der alliierten Stäbe) anzustellen - zu verwenden - sind ?

    Ein Synonym wäre: Anstellungs-Patent.

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    • Gunter
      Erfahrener Benutzer
      Chef de Bataillon
      • 01.10.2006
      • 1377

      #3
      Nur eine Vermutung, die sich auf die alternative Lesart bezieht. Vielleicht sind jene Offiziere der Rheinbundtruppen gemeint, die ähnliche wie bei den französischen Stäben die Adjoints (bzw. jüngeren Generalstabsoffiiziere) bildeten und im Frieden wieder zu ihren Einheiten zurückkehren sollten. Möglicherweise wollte man dieselben Leute aus dem Feldzug von 1809 zurückholen, die schon entsprechende Erfahrung hatten. Wie gesagt, nur eine Vermutung, die einen gewissen Sinn ergibt.

      Grüße

      Gunter

      Kommentar

      • Da Capo
        Erfahrener Benutzer
        Adjudant
        • 23.10.2006
        • 827

        #4
        Die Stellen beim sächsischen Stab waren besetzt, Stabsoffiziere (hier Offiziere für den Dienst im Stab) sind der Truppe – soweit in der Literatur überprüfbar – nicht nachgesandt worden.
        Verluste an solchen Offizieren (u.a. bei Kobryn) sind nicht ersetzt worden.
        Natürlich können Truppenoffiziere z.D. in den Stab abkommandiert gewesen sein, allein die Literatur gibt für die Sachsen hierzu nichts.
        Nun hatte das VII.AK ab März praktisch einen frz. Korps-Stab (Reynier, Gressot, Brulay etc.), so dass hier durchaus ein Anbau an Personal erfolgt sein kann. Aber auch die müssen ja irgendwo hergekommen sein und Cerrini wie auch Exner geben dazu nichts.
        Wenn der Feind in Schußweite ist, bist Du es auch. Vergiss dabei nie, dass Deine Waffe vom billigsten Anbieter stammt.

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