Hallöchen,
bin gestern in einer Diskussion mit ein paar Fragen konfrontiert worden, deren Beantwortung mich überforderte und die ich deshalb weitergebe:
1. Bekanntlich sollten die Reitenden Freiwilligen Jäger ab Februar 1813 Pferd, Bekleidung und Waffe selbst mitbringen.
Was geschah, wenn das Pferd zu Schaden kam?
Wurde das nach irgendwelchen Regularien (nach welchen) durch Staats- (sprich Armee-) Eigentum ersetzt?
Mir ist schon klar,daß "in Wirklichkeit" irgendein Pferd beschafft wurde, aber gab es Vorschriften usw., die diese Frage regelten?
2. Bestandteil der "Verordnung... vom 2.Februar 1813" war der Passus, daß die Jäger "jederzeit, nur nicht während der Dauer des Krieges und nicht detachementsweise..." den Dienst verlassen konnten.
Wenn nun ein Jäger (durchaus ja nicht nur aus freien Stücken) als Offizier zur Landwehr oder Linie versetzt wurde, war dann dieses Recht verwirkt? Unterstand er von Stund an anderen Regelungen des stehenden Heeres?
Gab es eigentlich immer noch das (prinzipielle) Hochzeitsverbot für Angehörige des Militärs, das bis mindestens 1806 galt?
Durchaus im Bewußtsein, daß diese Fragen in Kriegeszeiten völlig nachrangig waren, bin ich auf Antworten gespannt.
Jörg
bin gestern in einer Diskussion mit ein paar Fragen konfrontiert worden, deren Beantwortung mich überforderte und die ich deshalb weitergebe:
1. Bekanntlich sollten die Reitenden Freiwilligen Jäger ab Februar 1813 Pferd, Bekleidung und Waffe selbst mitbringen.
Was geschah, wenn das Pferd zu Schaden kam?
Wurde das nach irgendwelchen Regularien (nach welchen) durch Staats- (sprich Armee-) Eigentum ersetzt?
Mir ist schon klar,daß "in Wirklichkeit" irgendein Pferd beschafft wurde, aber gab es Vorschriften usw., die diese Frage regelten?
2. Bestandteil der "Verordnung... vom 2.Februar 1813" war der Passus, daß die Jäger "jederzeit, nur nicht während der Dauer des Krieges und nicht detachementsweise..." den Dienst verlassen konnten.
Wenn nun ein Jäger (durchaus ja nicht nur aus freien Stücken) als Offizier zur Landwehr oder Linie versetzt wurde, war dann dieses Recht verwirkt? Unterstand er von Stund an anderen Regelungen des stehenden Heeres?
Gab es eigentlich immer noch das (prinzipielle) Hochzeitsverbot für Angehörige des Militärs, das bis mindestens 1806 galt?
Durchaus im Bewußtsein, daß diese Fragen in Kriegeszeiten völlig nachrangig waren, bin ich auf Antworten gespannt.
Jörg
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