Preuß.Freiwillige Jäger -Ersatz

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  • joerg.scheibe
    Erfahrener Benutzer
    Capitaine
    • 02.10.2006
    • 592

    Preuß.Freiwillige Jäger -Ersatz

    Hallöchen,

    bin gestern in einer Diskussion mit ein paar Fragen konfrontiert worden, deren Beantwortung mich überforderte und die ich deshalb weitergebe:

    1. Bekanntlich sollten die Reitenden Freiwilligen Jäger ab Februar 1813 Pferd, Bekleidung und Waffe selbst mitbringen.
    Was geschah, wenn das Pferd zu Schaden kam?
    Wurde das nach irgendwelchen Regularien (nach welchen) durch Staats- (sprich Armee-) Eigentum ersetzt?
    Mir ist schon klar,daß "in Wirklichkeit" irgendein Pferd beschafft wurde, aber gab es Vorschriften usw., die diese Frage regelten?

    2. Bestandteil der "Verordnung... vom 2.Februar 1813" war der Passus, daß die Jäger "jederzeit, nur nicht während der Dauer des Krieges und nicht detachementsweise..." den Dienst verlassen konnten.
    Wenn nun ein Jäger (durchaus ja nicht nur aus freien Stücken) als Offizier zur Landwehr oder Linie versetzt wurde, war dann dieses Recht verwirkt? Unterstand er von Stund an anderen Regelungen des stehenden Heeres?

    Gab es eigentlich immer noch das (prinzipielle) Hochzeitsverbot für Angehörige des Militärs, das bis mindestens 1806 galt?

    Durchaus im Bewußtsein, daß diese Fragen in Kriegeszeiten völlig nachrangig waren, bin ich auf Antworten gespannt.

    Jörg
    The light at the end of the tunnel
    is from an oncoming train.
  • wufi
    Erfahrener Benutzer
    Tambour-Major
    • 03.10.2006
    • 311

    #2
    Zu 1. und 2.: keine Ahnung, aber wegen dem Heiratsverbot bis 1806: Das war ja eigentlich kein Verbot, nur durch Lizenzen kontingentiert (max.1/3 Verheiratete pro Einheit).
    Je l'ay emprins

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    • joerg.scheibe
      Erfahrener Benutzer
      Capitaine
      • 02.10.2006
      • 592

      #3
      Hallo Wufi,

      wenn 2/3 der Leute nicht heiraten durften, hat das für mich schon den Charakter eines faktischen Verbotes.

      Gruß
      Jörg
      The light at the end of the tunnel
      is from an oncoming train.

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      • Sans-Souci
        Erfahrener Benutzer
        Major
        • 01.10.2006
        • 1841

        #4
        Was die Pferde der sich selbst beritten machenden Freiwilligen angeht, vermute ich, daß sie analog zu den Pferden der Offiziere behandelt wurden.

        Hierzu gab es eine Bestimmung des Königs vom 18. Mai 1813, daß die in den Gefechten erschossenen Pferde "der Herren Offiziere" in "Gelde ersetzt werden" sollten. An die Freiwilligen hat wohl noch keiner gedacht ...

        Der General-Kriegs-Kommissar Ribbentrop machte jedoch am 25. Juli 1813 eine Entscheidung des allgemeinen Kriegs-Departements nochmals bekannt, daß der Ersatz "der bei der Armee abgehenden Pferde" nicht mehr in Geld, sondern nur noch in Natura, durch die fliegenden Pferde Depots (nein, keine Pegasusse, sondern mobile Pferde-Depots, die der Armee folgten) erfolgen sollte.

        Am 10. August 1813 verfügte dagegen Blücher in einem Schreiben an Ribbentrop, daß die diejenigen, "welche einen rechtmäßigen Anspruch auf den Ersatz eines Pferde nachgewiesen haben, und die Geldvergütung zur Selbstanschaffung wünschen", dafür Geld aus der Kriegskasse erhalten sollten, weil die fliegenden Pferde-Depots des 1. und 2. Armee-Korps immer noch nicht aufgefüllt worden waren. Vielleicht deutet diese Formulierung darauf hin, daß auch Freiwillige, die keine Offiziere waren, einen Ersatz-Anspruch hatten. Eine explizite Verordnung dazu habe ich nicht gefunden.

        Schließlich gab es am 14. Juni 1815 ein "Allerhöchstes (= Königliches) Regulativ über den Ersatz der im Kriege abgegangenen, sowohl gelieferten als eigenthümlichen Pferde." Es wurde einen Monat später, am 14. Juli 1815, der Armee per Tagesbefehl bekanntgegeben. Pferde im Privatbesitz wurden nur ersetzt, wen sie in Gefechten getötet wurden oder an erhaltenen Wunden oder deren Folgen gestorben waren, und wenn der Besitzer für sie Rationen empfing - über die vorgschriebene Anzahl hinaus gehaltene private Pferde waren also nicht "mitversichert". Bei Fahrlässigkeit gab es auch für die königlichen Dienstpferde keinen Ersatz, ebensowenig für vom Feinde erbeutete Pferde.

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        • Sans-Souci
          Erfahrener Benutzer
          Major
          • 01.10.2006
          • 1841

          #5
          Was die zweite Frage angeht, so galten nach meinem Verständnis die freiwilligen Jäger nur so lange als solche, wie sie es auch tatsächlich waren. Das heißt, sobald sie zum Offizier ernannt wurden (ich kenne keinen Fall, wo jemand gegen seinen Willen gezwungen wurde, Offizier zu werden, kennst Du welche ?), unterlagen sie natürlich den Gesetzen ihres neuen Standes.

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          • genstab
            Neuer Benutzer
            Soldat
            • 15.11.2006
            • 11

            #6
            1. Die Perde der freiwilligen Jäger wurden bei Verlust im Kriege in jedem Fall ersetzt. Schon komplizierter war es, ob sie diese Pferde nach dem Krieg wieder mit nach Hause genommmen werden durften. Aus meiner Erinnerung denke ich, es wurde unterschiedlich gehandhabt, war aber durchaus möglich. In den nächsten Wochen sehe ich alle Unterlagen über die Freiwilligen eh durch, dann kann ich es genau sagen. Weiterhin kam es darauf an, ob die Pferde auch wirklich von ihnen waren. Wer das nicht nachweisen konnte, mußte die "königlichen Dienstperde" wieder abgeben. Man bedenke, daß ein erheblicher Teil der Freiwilligen sich nicht selbst ausgerüstet hatte. Ein großer Teil wurde aus privaten Mitteln anderer oder den sogenannten patriotischen Beiträgen ausgerüstet.
            2. Wirkliche Freiwillige Jäger konnten nach dem Krieg in jedem Falle ihren Abschied aus dem aktiven Dienst einreichen und bekamen diesen auch. Das gilt auch für die Landwehr. Was allerdings die Offiziere betrifft, die nicht im besoldeten Stamm der Landwehr weiter dienten, da ist mir keine einzige Überlieferung bekannt. Die überwiegend meisten dürften weiter als Offiziere bei der Landwehr geblieben sein. Allerdings dann neben ihrem zivilen Beruf. Viele stiegen in den folgenden Jahren und Jahrzehnten bis zum Major auf.
            3. Es gab tatsächlich Freiwillige, die nicht zum Offizier aufsteigen wollten. Das hatte in der Regel finanzielle Gründe. Die Anschaffung einer Offiziersuniform war für einige schlicht unmöglich. Man sollte hier nicht von Weigerung sprechen. Sie habe sich dann der Offizierswahl nicht gestellt oder vermieden, vorgeschlagen zu werden. Fälle, daß jemand gegen seinen Willen Offizier wurde, sind mir allerdings nicht bekannt.

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            • joerg.scheibe
              Erfahrener Benutzer
              Capitaine
              • 02.10.2006
              • 592

              #7
              "ich kenne keinen Fall, wo jemand gegen seinen Willen gezwungen wurde, Offizier zu werden,"

              Aus einem ohne Autor erschienenen Artikel
              "Freiwillige Jäger und Freiwillige
              Erinnerungen an die Bfreiungskriege von 1813/14"
              in Alte und Neue Zinnfiguren, Mai 1973:

              Von den Jägern, die Offiziere beim Heer und bei der Landwehr wurden, ist schon die Rede gewesen. Beim zweiten Einzug in Paris 1815 war bereits in den meisten Regimentern der dritte, ja schon bei manchen mehr als der dritte Teil der Offiziere als freiwillige Jäger in das Heer eingetreten. Dabei drängten sich die Freiwilligen gar nicht so sehr nach Offizierstellen. Wenn sie bei den eigenen Truppen zu Offizieren befördert wurden, dann ließen sie sich das zwar gern gefallen. Aber fast immer versuchten sie die Wahl zu verhindern, wenn sie zur Landwehr oder zu anderen neu errichteten Regimentern ins Hinterland versetzt werden sollten. Als die Jäger des 2. Leibhusarenregiments in Chalons den Befehl erhielten, zwölf Jäger zu Offizierstellen abzugeben, meldete sich niemand. Schließlich erklärten sich sechs Jäger, die weiter dienen wollten, bereit, das Regiment zu verlassen. Die anderen sechs Jäger weigerten sich und mußten daher in das neue Regiment befohlen werden. Unter diesen Offizieren war u.a. ein Fünfzehnjähriger.

              Die Quellen des Autors kann ich bei Bedarf nachliefern; jetzt mag ich sie nicht abschreiben.

              Und wenn jemand nach Übergang in den Dienst als Offizier eben nicht mehr einfach seinen Abschied kriegen kann (wir denken an weiland Marwitz und Fritze Zwo), dann hatte er vielleicht schon gar keine Lust, sich kurz vor Ende einer Campagne noch befördern zu lassen...

              Jörg
              The light at the end of the tunnel
              is from an oncoming train.

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              • Sans-Souci
                Erfahrener Benutzer
                Major
                • 01.10.2006
                • 1841

                #8
                Hei, merci, das schreibt Groschke (Die Jäger-Schwadron ...) auf S. 90. Ich muß mal checken, wo diese sechs unterkamen, vier werden mit Namen oder Namensabkürzung genannt, und angeblich wurden alle bei den bergischen Truppen angstellt.

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                • Sans-Souci
                  Erfahrener Benutzer
                  Major
                  • 01.10.2006
                  • 1841

                  #9
                  Nun, diese sechs unfreiwilligen Offiziee scheinen nach Friedensschluß 1814 entlassen worden zu sein, falls sie tatsächlich bei den Bergischen Truppen angestellt wurden.

                  Bei den Bergischen Linientruppen habe ich in den Ranglisten von 1814 nur folgende fünf Seconde-Lieutenants festellen können, die vorher Freiwillige Jäger bei den (nicht notwendigerweise 2. ) Leib-Husaren waren.

                  Brinkmann, v. S., und U. tauchen unter diesen nicht auf, und ob F. mit dem nahstehend genannten Fischbach identisch ist oder nicht, kann man nur mutmaßen.

                  beim 1. bergischen Infanterie-Regiment (Rangliste von Juli 1814):

                  Fischbach
                  Schaffner

                  beim 2. bergischen Infanterie-Regiment (Rangliste vom 26. Oktober 1814):

                  Hehlen
                  Küntzel
                  v. Krafft

                  Beim bergischen Husaren-Regiment diente nach der Rangliste von Dezember 1814 kein einziger früherer Freiwilliger von den Leib-Husaren (mehr).

                  Ranglisten von Mai oder Juni (nach der möglichen Zuweisung dieser Freiwilligen und ihrem frühestwahrscheinlichen Entlassungstermin Anfang Juli 1814) kenne ich leider nicht. Und von den Bergischen Landwehr-Bataillonen habe ich leider gar keine Ranglisten gefunden.

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                  • Sans-Souci
                    Erfahrener Benutzer
                    Major
                    • 01.10.2006
                    • 1841

                    #10
                    Ein Beitrag zum eigentlichen Thema, aus Wellmann's 1894er Regimentsgeschichte des 29. Infanterie-Regiments, S. 20 f.:

                    Am 18ten April hatte General von Huenerbein [der kommandierende General der Bergischen Brigade] befohlen, daß Erklärungen der aus den freiwilligen Jägern hervorgegangenen Offiziere eingereicht werden sollten, ob sie weiter dienen oder ihre Civilstellen wieder einnehen wollten. Die für die Gesinnungen des bergischen Volkes bezeichnende Erklärung des Lieutenant von Fuchsius war, "daß ich noch ferner dienen wolle in dem Falle, daß Se. Majestät der König von Preußen das bergische Land regieren werde."
                    Mit einem Tagesbefehl Hüberbeins vom 29. Juni 1814 wurden dann diejenigen Offiziere, die das gewünscht hatten, entlassen (ebd., S. 27).

                    Ob diese Vorgehensweise nur bei den bergischen Truppen stattfand, oder ob hier - was ich für wahrscheinlich halte - analog zu den in der preußischen Armee Offizier gewordenen Freiwilligen verfahren wurde, dafür habe ich leider noch keine Belege gefunden.

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                    • genstab
                      Neuer Benutzer
                      Soldat
                      • 15.11.2006
                      • 11

                      #11
                      Hier ein erstes Dokument betr. die Ersatzpferde der freiwilligen Jäger:


                      Nach einer uns durch den Director der ersten Division des
                      unterzeichneten Departements, den Major von Thiele, zugegangenen
                      Benachrichtigung haben des Königs Majestät, auf die Allerhöchst
                      denenselben vorgelegte Anfrage in Ansehung der freiwilligen Jäger von
                      der Cavallerie, welche ihre Pferde im Kriege verlohren haben, und sich
                      aus eigenen Mitteln nicht wieder andere anschaffen können, zu genehmigen
                      geruhet,
                      daß sie zur 5ten Eskadron ihrer Regimenter zurückgeschickt werden
                      sollen, um daselbst aufs Neue aus der Provinz beritten gemacht zu werden,
                      Von welcher Allerhöchsten Bestimmung wir uns beehren, Ein Königlich
                      Hochlöbliches Militair Gouvernement um hiernach deroseits verfahren zu
                      laßen, ergebenst in Kanntniß zu setzten, indem wir noch bemerken, daß
                      Seitens der 2ten Division des unterzeichneten Departements, bei
                      Beschaffung der Remonte hierauf bedacht genommen werden wird. Da nun
                      übrigens die Remontirung der sämmtlichen Cavalerie (sic.) gegenwärtig
                      durch Ankauf für Königliche Rechnung geschieht, und diese Maasregel also
                      nunmehr auch in Hinsicht der hier bezeichneten Freiwilligen zur
                      Anwendung kommt, so ergiebt sich hieraus von selbst, daß die
                      solchergestalt an Freywillige verabreichten Königlichen Pferde, ganz wie
                      andere Königliche Dienstpferde zu betrachten sind, demgemäß wir die 5ten
                      Escadrons, und den Inspecteur derselben, zu instruiren bitten.
                      Neisse d. 12ten September 1813.
                      Königlich Preußisches Allgemeines Krieges Departement
                      [gez.] Schoeler v. Steinwehr
                      An Ein Königlich Hochlöblich Militair Gouvernement zwischen der Elbe und
                      Oder zu Berlin.

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                      • Sans-Souci
                        Erfahrener Benutzer
                        Major
                        • 01.10.2006
                        • 1841

                        #12
                        L. Hoffmann, Freiwilliger Jäger im 1. Leib-Husaren-Regiemnt, verlor in der Schlacht bei Großbeeren seinen "schönen Braunen". Er schreibt zum Thema Pferdeersatz (Erinnerungen S. 70 f.):
                        Zwar war uns Jägern für alle vor dem Feinde oder überhaupt im Dienst verlorenen Pferde ein Ersatz von 16 Friedrichsd'or zugesichert worden. Allein darauf war doch schwerlich vor Abschluß des Friedens zu rechnen, und das konnte noch sehr lange dauern. Anders als durch einen Ankauf war kein neues Pferd zu erlangen, und hierzu fehlten mir alle Mittel.
                        Er hatte Glück, sein Onkel in Berlin half ihm, ein Geldgeschenk zu bekommen, mit der er sich ein neues Pferd anschaffen konnte - das übrigens auf der linken Lende "ein großes N. mit einer Kaiserkrone darüber" eingebrannt hatte ...

                        Er verlor bis 1814 noch zwei weitere Pferde (eines nur noch Ackergaul brauchbar, das andere erschossen, nach dem Verlust des letzten bekam er von kranken Kamerdaden ihre Pferde geliehen, da er als guter Pfleger bekannt war), und erhielt im Sommer 1814 für alle drei Pferde zusammen 48 Friedrichsd'or.
                        Zuletzt geändert von Sans-Souci; 03.04.2008, 15:08.

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