Mich würde interessieren, ob in Sachsen das Militärstrafrecht zur napoleonischen Zeit das Anbinden an Bäume vorsah. Spannend wäre auch, ob und wann das offiziell später abgeschafft worden ist. In der Praxis war es unzweifelhaft noch im 1. WK üblich, mir geht es aber um schriftliche Regelungen, idealerweise mit Quellennachweis.

Viele Grüße und frohe Ostern,

Gunter