Zwillingserbrecht in Code Civil

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  • Marie
    Erfahrener Benutzer
    Sergent-Major
    • 27.04.2011
    • 196

    Zwillingserbrecht in Code Civil

    Ich habe gerade in einem Roman folgendes gelesen:
    Nach dem Code Civil gilt bei einer (männlichen) Zwillingsgeburt nicht derjenige als Erstgeborener, der zuerst den Mutterleib verlässt, sondern, derjenige, der zuletzt rauskommt (Ich hoffe mal, das ist verständlich).
    Der Grund dafür ist das Prinzip: Zuerst rein, zuletzt raus - und somit der zuerst Gezeugte!
    Stimmt das? Hat jemand Belege dafür? Kennt jemand die Stelle im Code Civil?
    Die beste Möglichkeit Wort zu halten ist, es nicht zu geben.
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