Bayerisches Bürgermilitär in zeitgenössischer Darstellung

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  • admin
    Administrator
    Colonel
    • 30.09.2006
    • 2687

    Bayerisches Bürgermilitär in zeitgenössischer Darstellung

    Ich habe heute endlich mal wieder eine zeitgenössische Bilderserie veröffentlichen können ... diesmal auch mit etwas Hintergrundinformation.

    Thema ist das Bayerische Bürgermilitär, dessen Gründungsdekret von 1807 ich fotografieren konnte und daher auch die sehr schönen Tafeln daraus publizieren kann.

    Ihr findet den gesamten Text unter http://www.napoleon-online.de/bayern...rmilitaer.html

    Da es eine Adaption des Dekrets durch die "Augsburger Schule" gab, werde ich diese noch zu einem späteren Zeitpunkt ergänzen.

    Schöne Grüße
    Markus Stein
    "Wenn wir geboren werden, weinen wir, weil wir diese große Narrenbühne betreten" (King Lear) ... jedem also sein ganz persönliches (Hof-) Narrenleben
  • Tom
    Erfahrener Benutzer
    Chef de Bataillon
    • 03.10.2006
    • 1068

    #2
    @Würzburg

    "Größere Einheiten des Bürgermilitärs standen 1810 in den folgenden Städten - auffällig ist das Fehlen der fränkischen Städte Nürnberg und Würzburg:"

    Hallo Markus,

    danke für die Veröffentlichung! Eine Anmerkung: M.E. war Würzburg 1810 ein "souveräner" Rheinbundstaat (Großherzogtum), wohl auch mit eigenem Bürgermilitär (zu letzterem hat - glaube ich - Steven H. Smith im internat. Forum jüngst was veröffentlicht).

    Gruß, Tom

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    • admin
      Administrator
      Colonel
      • 30.09.2006
      • 2687

      #3
      Ja stimmt, Würzburg war "souverän" und hatte eine eigene Bürgergarde ... aber Nürnberg? Hatte das noch den Status einer "freien" Kreisstadt?

      Schöne Grüße
      Markus Stein
      "Wenn wir geboren werden, weinen wir, weil wir diese große Narrenbühne betreten" (King Lear) ... jedem also sein ganz persönliches (Hof-) Narrenleben

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      • Steve
        Benutzer
        Fourrier
        • 15.12.2007
        • 79

        #4
        Greetings Markus and Thomas,

        Several items of possible interest:
        Kgl. Bayerisches Bürgermilitär Nürnberg?, um 1810:



        Bamberger Bürgermilitär Aquarell von E.T.A. Hoffmann 29. April 1809:



        "Sonst und Jetzt" Friedrich Fleischmann (1791–1834) nach einer Zeichnung von Johann Michael Volz (1784–1858), gedruckt bei Friedrich Campe, Nürnberg, 1807:



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        • joerg.scheibe
          Erfahrener Benutzer
          Capitaine
          • 02.10.2006
          • 592

          #5
          Recht interessant,

          da hat es wohl jemand im Haus der Geschichte bei der Nachkolorierung der Fleischmann-Tafel übertrieben

          Jörg
          The light at the end of the tunnel
          is from an oncoming train.

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          • Blesson
            Erfahrener Benutzer
            Adjudant
            • 03.10.2006
            • 778

            #6
            Schöne Serie, sehr verdienstvoll.

            Aber der Text sollte geprüft werden:

            "Der Einsatz gegen feindliche Truppen wurde ausdrücklich untersagt."

            Wo steht das? Warum sollte dann überhaupt exerziert werden, wenn nicht für kriegsmäßigen Einsatz? Die Nationalgarde der II. und III. Classe sollte nach meiner Kenntnis nur innerhalb der Grenzen des Königreiches eingesetzt werden, und war damit den Bündnisverpflichtungen des Rheinbundes entzogen.
            Do, ut des

            http://www.ingenieurgeograph.de

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            • admin
              Administrator
              Colonel
              • 30.09.2006
              • 2687

              #7
              Das habe ich entweder aus dem Original-Verordnungstext (Lipowsky 1810) oder aus dem Münich, der diese Verordnung zitiert. Diese sind auch oben rechts in einer Box erwähnt.

              Ich denke, das Exerzieren machte insofern Sinn, als die Bürgergardisten ja quasi die polizeiliche Hoheit in der Heimat ausüben sollten, wenn das Militär ausgerückt war. Und im Falle eines "Aufruhrs" sollten die Gardisten entsprechend der damaligen "Kriegs-" bzw. "militärischen Kunst" diesem entgegen treten.

              Zu korrigieren ist aber auf jeden Fall der von Thomas erwähnte, und von mir vergessene, Hinweis, dass Würzburg damals (noch) außerhalb der bayerischen Grenzen lag und daher auch keine bayerische Bürgergarde aufstellte.

              Schöne Grüße
              Markus Stein
              "Wenn wir geboren werden, weinen wir, weil wir diese große Narrenbühne betreten" (King Lear) ... jedem also sein ganz persönliches (Hof-) Narrenleben

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              • Blesson
                Erfahrener Benutzer
                Adjudant
                • 03.10.2006
                • 778

                #8
                Hier ist eine sehr gute Zusammenstellung der Quellen zur bayerischen Nationalgarde:



                Darin findet sich im Erlaß 10.6.1813 über die Verwendung der Nationalgarde III. Classe (und nur diese), daß sie keine Kriegsdienste gegen den äußeren Feind zu leisten habe.

                Es sollte übrigens darauf hingewiesen werden, daß der Nationalgarde III. Classe erst ab dem 13.1.1814 erlaubt war, eine Uniform zu tragen, dieses jedoch aus Kostengründen nicht verpflichtend war.
                Do, ut des

                http://www.ingenieurgeograph.de

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                • admin
                  Administrator
                  Colonel
                  • 30.09.2006
                  • 2687

                  #9
                  Wie ich schon erwähnte, findet sich der Passus schon im Gründungsbefehl des Bürgermilitärs - gleich das erste Dokument der sehr schönen Seite zur bayerischen Landwehr ... ich zitiere daraus:

                  Der Dienst des bürgerlichen Militärs.

                  Nie kehrt der Bürger seine Waffe gegen den äußeren Feind.
                  Seine Bestimmung bleibt ausschließend, den friedlichen, rechtlichen Einwohner zu beschützen, und die Wirkungen des Gesetzes gegen polizeiliche Vergehungen und das Verbrechen zu unterstützen.
                  Er übernimmt demnach beim Abzuge der Feldregimenter aus den Garnisonen den Dienst daselbst; besorgt denselben in jenen Städten, wo keine gewöhnliche Garnison liegt für beständig, um durch auszusendende Sicherheitspatrouillen die Umgebung, vor allem der öffentlichen Ruhe und Sicherheit gefährlichen Gesindel rein zu halten.
                  In Bezuge auf diese militärisch‐dienstlichen Verrichtungen wird seiner Zeit noch die nähere Vorschrift folgen.
                  Da ich das Originaldekret auch vorliegen habe, werde ich das als PDF noch zum Beitrag online stellen - dazu noch die versprochenen Tafeln der Augsburger zum Bürgermilitär.

                  Und bitte nicht vergessen - hier geht es nicht um die bayerische Landwehr im allgemeinen, sondern um das Bürgermilitär, das ein Bestandteil der Landwehr war.

                  Schöne Grüße
                  Markus Stein
                  "Wenn wir geboren werden, weinen wir, weil wir diese große Narrenbühne betreten" (King Lear) ... jedem also sein ganz persönliches (Hof-) Narrenleben

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                  • joerg.scheibe
                    Erfahrener Benutzer
                    Capitaine
                    • 02.10.2006
                    • 592

                    #10
                    Nur mal zum besseren sachlichen Verständnis...

                    darf / muß man die Vorschrift so verstehen, daß bei Nichtvorhandensein regulären Militärs die zivile berufstätige Bewohnerschaft rund um die Uhr (oder nur nachts) Patrouillendienste schob, um Ruhe und Ordnung abzusichern?

                    Also genau das tat, was immer, wenn sich in einem vermeintlichen oder tatsächlichen Problembezirk heutigen Tages eine Art Bürgerwehr bildet, als
                    gänzlich unangemessen, da durch keinerlei Gewaltmonopol legitimiert usw., abgelehnt wird?

                    Jörg
                    The light at the end of the tunnel
                    is from an oncoming train.

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                    • Tellensohn
                      Erfahrener Benutzer
                      Chef de Bataillon
                      • 16.02.2011
                      • 1253

                      #11
                      Zitat von Blesson Beitrag anzeigen
                      Es sollte übrigens darauf hingewiesen werden, daß der Nationalgarde III. Classe erst ab dem 13.1.1814 erlaubt war, eine Uniform zu tragen, dieses jedoch aus Kostengründen nicht verpflichtend war.
                      Das zu glauben fällt mir schwer.

                      Bsp. Salzburg (1810 unter bayerische Herrschaft gestellt). Das vormalige Salzburger Bürgerliche Militär wurde 1811 in ein Infanterie-Bataillon der Nationalgarde III. Klasse mit einer Grenadier- und drei Füsilierkompanien sowie einer Musikbanda und einer Schützenkompanie umgewandelt. Die sollen alle keine Uniform getragen haben? Und dann gibt es ja bspw. eine Verordnung von 1812, die den Chirurgen der Nationalgarde III. Klasse das Tragen einer Uniform gestattet und aus der klar die Existenz einer Uniform ebendieser Nationalgarde III. Klasse hervorgeht. (http://books.google.ch/books?id=NJ1C...ed=0CDwQ6AEwAA)

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                      • Bürgergardist
                        Benutzer
                        Caporal
                        • 25.05.2009
                        • 66

                        #12
                        Ich würde mich da auch gern mal an die Frage von Blesson mit an klinken.Denn eigentlich waren die Bürgergarden sehr wohl dazu konzipiert worden,auch gegen den äußeren Feind vorzugehen.Natürlich sicher nicht im offener Gefechtsformation.Zumindest kenne ich es so von der sächsischen Bürgergarde.Wenn es um die Sicherung von Transporten etc.ging und es kam da zu Feindkontakt.Das Problem war sicher vor allem die Ausrüstung und die Zuverlässigkeit.Oder sollte man besser "Drill" sagen.Und das liebe Geld spielte ja auch in den Bürgergarden eine gewichtige Rolle.Was ich besonders interessant fand,waren die Artilleristen der bayrischen Einheiten.Das bestätigt ja auch eigentlich ,das die Gardisten auch lt.dem Reglement dem Militär in der Verichtung ihres Dienstes gleich gestellt worden sind .

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                        • Tellensohn
                          Erfahrener Benutzer
                          Chef de Bataillon
                          • 16.02.2011
                          • 1253

                          #13
                          Da sind sie übrigens, die Uniformen der "Ehemaligen Bürger- nunmehr Königlich bayrischen Nationalgarde zu Salzburg" (nebst Infanterie auch Kavallerie und Artillerie, wie man sieht):


                          Zuletzt geändert von Tellensohn; 15.01.2013, 19:23.

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                          • admin
                            Administrator
                            Colonel
                            • 30.09.2006
                            • 2687

                            #14
                            Einsatz gegen den äußeren Feind

                            Ich habe ja bewusst schon aus dem Gründungsdekret des Jahres 1807 zitiert, in dem quasi als Primat der Satz formuliert ist:

                            Nie kehrt der Bürger seine Waffe gegen den äußeren Feind.

                            Dies steht wohl im klaren Gegensatz zu den sächsischen Bürgergarden und dürfte auch aus der Abneigung gerade in den süddeutschen Staaten gegen das Militär begründet sein. Ich vermute, dass es sogar eines solchen Passus bedurfte, um überhaupt Bürger (und nicht jeder durfte dem Bürgermilitär beitreten) für die Aufgabe zu gewinnen - und damit auch die strategische Möglichkeit zu bieten, das eigentliche Heer aus den Garnisonen für den Einsatz abzuziehen.

                            Und die von Blesson zitierte Formulierung aus dem Juni 1813 bestärkt ja nochmals, dass Bürgergarden bzw. die Nationalgarde 3. Klasse eben nicht gegen den (äußeren) Feind rücken sollten.

                            Die Gründung aus dem Jahre 1807 dürfte nach meiner Meinung auch aus den Erfahrungen von 1805 resultieren, als Städte und Gemeinden gänzlich vom eigenen Heer "verlassen" wurden.

                            Fakt ist jedoch, dass dem bayerischen Bürgermilitär bis in das Jahr 1813 befohlen - oder sollte ich eher sagen "zugesagt" - wurde, nicht aktiv in Kämpfe einzutreten.

                            Markus Stein
                            "Wenn wir geboren werden, weinen wir, weil wir diese große Narrenbühne betreten" (King Lear) ... jedem also sein ganz persönliches (Hof-) Narrenleben

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                            • Bürgergardist
                              Benutzer
                              Caporal
                              • 25.05.2009
                              • 66

                              #15
                              Um auf den Punkt von Tellensohn noch einmal zurück zukommen.Auch ich kann mir nicht vorstellen,das alle keine Unifomen getragen haben.Allerdings müßte man auch hier wissen,wer für die Kosten der neuen Uniformen aufkam.Den bei den Bürgergarden ist es sehr wohl bekannt,das "der Bürger"teilweise alles selbst bezahlen durfte und dann sich gesträubt hat,die Uniform zu tragen.

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