General Blüchers Marsch auf Lübeck 1806

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  • Sans-Souci
    Erfahrener Benutzer
    Major
    • 01.10.2006
    • 1841

    #91
    Zitat von KDF10 Beitrag anzeigen
    In Hannover (in der Nähe lebe ich) gab es kein lebenslanges Zuchthaus für Ehebruch und auch nicht für eine versuchte Kindesabtreibung.
    Was waren (im Kurfüstentum Hannover ? im Königreich ?) dann die jeweiligen Höchststrafen, und gab es vielleicht eine Strafverschärfung bei der Kombination verschiedener Straftaten. oder bei wiederholtem Ehebruch ?
    Zuletzt geändert von Sans-Souci; 20.07.2013, 09:40.

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    • Harper
      Erfahrener Benutzer
      Sergent-Major
      • 12.07.2012
      • 180

      #92
      Zitat von KDF10 Beitrag anzeigen
      Damals gab es in Deutschland sehr viele unterschiedliche Länder, von denen jedes ihr eigenes Strafrecht hatte. Um eine sinnvolle Aussage zu machen, müsstest du dich also mit dem damaligen Strafrecht in Bayern, Preußen, Hessen, Sachsen, usw. beschäftigen In Hannover (in der Nähe lebe ich) gab es kein lebenslanges Zuchthaus für Ehebruch und auch nicht für eine versuchte Kindesabtreibung.
      Mal unabhängig von der Frage der Relevanz in diesem Zusammenhang ( es ging bei dem Vergleich um das dem Buch zugrundeliegende Strafrecht ) -

      welches Strafmaß oder besser welchen Strafrahmen sah man denn in "Hannover" für Ehebruch und die Abtreibung der Leibesfrucht ( von mir aus auch Versuch derselbigen ) vor ?

      Zur weiterführende Lektüre sei empfohlen : "Die Strafrechtspflege im Kurfürstentum und im Königreich Hannover vom Ende des 17. bis zum ersten Drittel des 19. Jahrhunderts" von Thomas Krause

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      • KDF10
        Erfahrener Benutzer
        Chef de Bataillon
        • 19.12.2010
        • 1278

        #93
        Zitat von Harper Beitrag anzeigen
        Mal unabhängig von der Frage der Relevanz in diesem Zusammenhang ( es ging bei dem Vergleich um das dem Buch zugrundeliegende Strafrecht ) -

        welches Strafmaß oder besser welchen Strafrahmen sah man denn in "Hannover" für Ehebruch und die Abtreibung der Leibesfrucht ( von mir aus auch Versuch derselbigen ) vor ?

        Zur weiterführende Lektüre sei empfohlen : "Die Strafrechtspflege im Kurfürstentum und im Königreich Hannover vom Ende des 17. bis zum ersten Drittel des 19. Jahrhunderts" von Thomas Krause
        Nun hier hast du zum Beispiel das Allgemeine Criminal-Gesetzbuch für das Königreich Hannover zum Thema Ehebruch aus dem Jahr 1840 http://books.google.de/books?id=Ob1C...nnover&f=false.

        Hier zum Thema Abtreibung http://books.google.de/books?id=Ob1C...nnover&f=false

        Hier kannst su weiter googeln https://www.google.de/search?q=ehebr...ox-a&gws_rd=cr

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        • Sans-Souci
          Erfahrener Benutzer
          Major
          • 01.10.2006
          • 1841

          #94
          Zitat von KDF10 Beitrag anzeigen
          Nun hier hast du zum Beispiel [...]
          Wir sprachen aber doch von der Napoleonischen Zeit, nicht von 1840 oder später.

          Zitat von KDF10 Beitrag anzeigen
          In Hannover (in der Nähe lebe ich) gab es kein lebenslanges Zuchthaus für Ehebruch und auch nicht für eine versuchte Kindesabtreibung.
          Die Frage nach Belegen hast Du nicht beantwortet. Es ist auch nicht schlimm, zu sagen, daß man etwas nicht weiß. Irgendwelche Sachen dahinzubehaupten und Expertenwissen vorzutäuschen, dagegen schon. Dann noch zu versuchen, andere Leute für dumm zu verkaufen, verbessert den Eindruck nicht.

          Zitat von KDF10 Beitrag anzeigen
          Hier kannst su weiter googeln [...]
          Ganz schlechter Stil ist, dem Fragesteller, der um Belege bittet, zu sagen, er solle sich gefälligst selbst um eine Antwort kümmern, die es wahrscheinlich gar nicht gibt.

          PS. Tut mir leid, das der Thread hier auch durch mein Zutun erst vom Thema abgewichen ist, und dann durch meinen Verdruß über das Niveau einzelner Beiträge auch noch bei dem ganz entlegenen Thema der intellektuellen Aufrichtigkeit gelandet ist. Markus kann das ja vielleicht in einen eigenen Thread bei "Anregungen und Kritik" verschieben.
          Zuletzt geändert von Sans-Souci; 22.07.2013, 21:59.

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          • KDF10
            Erfahrener Benutzer
            Chef de Bataillon
            • 19.12.2010
            • 1278

            #95
            Zitat von Sans-Souci Beitrag anzeigen
            Wir sprachen aber doch von der Napoleonischen Zeit, nicht von 1840 oder später.
            Naja, wenn du dir ein wenig Mühe geben würdest, dann wärst du in der Lage selbst etwas zu finden. Da scheint mir aber das Problem zu sein. Du bist etwas einseitig orientiert. Du magst ein Fachmann für die Napoleonische Zeit sein. Es gab auch eine Zeit ohne Napoleon und von der hast du keine Ahnung.

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            • Sans-Souci
              Erfahrener Benutzer
              Major
              • 01.10.2006
              • 1841

              #96
              Zitat von Sans-Souci Beitrag anzeigen
              Ganz schlechter Stil ist, dem Fragesteller, der um Belege bittet, zu sagen, er solle sich gefälligst selbst um eine Antwort kümmern, die es wahrscheinlich gar nicht gibt.
              Daß ich von viel zu vielem keine oder zuwenig Ahnung habe, auch von vielen Aspekten der Napoleonischen Zeit, weiß ich selber nur zu genug. Deshalb stelle ich hier Fragen. Und erwarte aufrichtige Antworten.

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              • Harper
                Erfahrener Benutzer
                Sergent-Major
                • 12.07.2012
                • 180

                #97
                Zitat von KDF10 Beitrag anzeigen
                Nun hier hast du zum Beispiel das Allgemeine Criminal-Gesetzbuch für das Königreich Hannover zum Thema Ehebruch aus dem Jahr 1840 http://books.google.de/books?id=Ob1C...nnover&f=false.

                Hier zum Thema Abtreibung http://books.google.de/books?id=Ob1C...nnover&f=false

                Hier kannst su weiter googeln https://www.google.de/search?q=ehebr...ox-a&gws_rd=cr

                Verstehe ich das jetzt richtig - ich soll etwas bei Google nachschauen, um Deine These ( die dazu dient, meine Anmerkung zu korrigieren ) zu bestätigen

                Ich sehe es eher so : Dein Hinweis auf das im Raum Hannover zur napoleonischen Zeit geltende Strafrecht, vermittelte den Eindruck, dass Du wüßtest, was damals geltendes Recht war.
                Jetzt jedoch drängt sich eher der Eindruck auf, dass Du im Nachhinein versuchst, den Schuss ins Blaue zu belegen.

                Das geht allerdings ziemlich daneben :card:

                Das von Dir als Quelle angebotene Strafgesetzbuch von 1840 verfolgte den Zweck, die ausufernde Rechtsprechung wieder einzufangen und dem Grundsatz "nulla poena sine lege" wieder mehr Geltung zu verschaffen. Dabei wurden wesentliche Bestimmung des Strafrechts überarbeitet und neu gefasst. Mit anderen Worten, das vorherige Recht wurde der Zeit angepasst, wobei wesentliche Bestimmung in Wegfall gerieten oder die Strafrahmen gemäßigt wurden.

                Und um im Thema zu bleiben : Für die Abtreibung der Leibesfrucht sah der Strafrahmen vorher von mehrjährigem Zuchthaus bis zur Todesstrafe alles vor, wobei auch die hier in Rede stehenden Delikte in Realkonkurrenz begangen bzw. bestraft werden konnten.

                Auch im Übrigen schließe ich mich Sans-Souci an.
                Zuletzt geändert von Harper; 22.07.2013, 23:16.

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                • KDF10
                  Erfahrener Benutzer
                  Chef de Bataillon
                  • 19.12.2010
                  • 1278

                  #98
                  Zitat von Harper Beitrag anzeigen
                  Verstehe ich das jetzt richtig - ich soll etwas bei Google nachschauen, um Deine These ( die dazu dient, meine Anmerkung zu korrigieren ) zu bestätigen

                  Ich sehe es eher so : Dein Hinweis auf das im Raum Hannover zur napoleonischen Zeit geltende Strafrecht, vermittelte den Eindruck, dass Du wüßtest, was damals geltendes Recht war.
                  Jetzt jedoch drängt sich eher der Eindruck auf, dass Du im Nachhinein versuchst, den Schuss ins Blaue zu belegen.

                  Das geht allerdings ziemlich daneben :card:

                  Das von Dir als Quelle angebotene Strafgesetzbuch von 1840 verfolgte den Zweck, die ausufernde Rechtsprechung wieder einzufangen und dem Grundsatz "nulla poena sine lege" wieder mehr Geltung zu verschaffen. Dabei wurden wesentliche Bestimmung des Strafrechts überarbeitet und neu gefasst. Mit anderen Worten, das vorherige Recht wurde der Zeit angepasst, wobei wesentliche Bestimmung in Wegfall gerieten oder die Strafrahmen gemäßigt wurden.

                  Und um im Thema zu bleiben : Für die Abtreibung der Leibesfrucht sah der Strafrahmen vorher von mehrjährigem Zuchthaus bis zur Todesstrafe alles vor, wobei auch die hier in Rede stehenden Delikte in Realkonkurrenz begangen bzw. bestraft werden konnten.

                  Auch im Übrigen schließe ich mich Sans-Souci an.
                  Hast du deinen Beitrag vom 12.07. vergessen? Wenn ja, darf ich dich mal zitieren: "Zur weiterführende Lektüre sei empfohlen : "Die Strafrechtspflege im Kurfürstentum und im Königreich Hannover vom Ende des 17. bis zum ersten Drittel des 19. Jahrhunderts".Es geht dir also überhaupt nicht um Napoleon, denn den gab es im 17. Jahrhundert überhaupt nicht, weil er erst 1769 geboren wurde und das ist das 18. Jahrhundetr . Mit meinem Beitrag zum hannoverschen Recht von 1840 habe ich natürlich das erste Drittel des 19. Jahrhunderts knapp verpasst. Du sollst auch nicht meine These bei Google recherchieren, sondern deine These mit einer weiteren Quelle untermauern. Darauf warte ich. Was das Thema hier : "General Blüchers Marsch auf Lübeck 1806" mit Abtreibungen und Ehebruch im Herzogtum bzw. Königreich Hannover zu tun hat, erschließt sich mir auch nicht.

                  Kommentar

                  • Sans-Souci
                    Erfahrener Benutzer
                    Major
                    • 01.10.2006
                    • 1841

                    #99
                    Zitat von KDF10 Beitrag anzeigen
                    Hast du deinen Beitrag vom 12.07. vergessen? Wenn ja, darf ich dich mal zitieren: "Zur weiterführende Lektüre sei empfohlen : "Die Strafrechtspflege im Kurfürstentum und im Königreich Hannover vom Ende des 17. bis zum ersten Drittel des 19. Jahrhunderts".Es geht dir also überhaupt nicht um Napoleon, denn den gab es im 17. Jahrhundert überhaupt nicht, weil er erst 1769 geboren wurde und das ist das 18. Jahrhundetr . Mit meinem Beitrag zum hannoverschen Recht von 1840 habe ich natürlich das erste Drittel des 19. Jahrhunderts knapp verpasst. Du sollst auch nicht meine These bei Google recherchieren, sondern deine These mit einer weiteren Quelle untermauern. Darauf warte ich. Was das Thema hier : "General Blüchers Marsch auf Lübeck 1806" mit Abtreibungen und Ehebruch im Herzogtum bzw. Königreich Hannover zu tun hat, erschließt sich mir auch nicht.
                    KDF, allmählich werde ich doch ein Fan von Dir ! rost:

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                    • Sans-Souci
                      Erfahrener Benutzer
                      Major
                      • 01.10.2006
                      • 1841

                      Um uns dem eigentlichen Thema wieder anzunähern, hier die Deklaration, mit der Meclenburg die Neutralität abgesprochen wurde:



                      Interessanterweise wird das auch mit der "Passage russischer Truppen quer durch das Land Mecklenburg" begründet, weiß jemand mehr darüber, wann das geschehen sein soll ?

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                      • Harper
                        Erfahrener Benutzer
                        Sergent-Major
                        • 12.07.2012
                        • 180

                        Zitat von KDF10 Beitrag anzeigen
                        Hast du deinen Beitrag vom 12.07. vergessen? Wenn ja, darf ich dich mal zitieren: "Zur weiterführende Lektüre sei empfohlen : "Die Strafrechtspflege im Kurfürstentum und im Königreich Hannover vom Ende des 17. bis zum ersten Drittel des 19. Jahrhunderts".Es geht dir also überhaupt nicht um Napoleon, denn den gab es im 17. Jahrhundert überhaupt nicht, weil er erst 1769 geboren wurde und das ist das 18. Jahrhundetr . Mit meinem Beitrag zum hannoverschen Recht von 1840 habe ich natürlich das erste Drittel des 19. Jahrhunderts knapp verpasst. Du sollst auch nicht meine These bei Google recherchieren, sondern deine These mit einer weiteren Quelle untermauern. Darauf warte ich. Was das Thema hier : "General Blüchers Marsch auf Lübeck 1806" mit Abtreibungen und Ehebruch im Herzogtum bzw. Königreich Hannover zu tun hat, erschließt sich mir auch nicht.
                        Sorry, aber ich muss noch einmal kurz vom eigentlichen Thema abschweifen :

                        KDF, vielleicht hast Du Lust nächstes Jahr zum Deutschen Juristentag zu kommen ?
                        Deine Form der Argumentation ist etwas völlig Neues und nach meiner Auffassung durchaus geeignet, die gesamte Jurisprudenz aufzumischen.
                        Wir sind auch gleich bei Dir um die Ecke, da er 2014 in Hannover stattfindet !

                        PS : Der Kollege, der die Dissertation über die Strafrechtspflege im Königreich Hannover geschrieben hat, wird sicher auch da sein. Das wäre dann sogar mal ne lebende Quelle ....
                        Zuletzt geändert von Harper; 23.07.2013, 21:58.

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                        • KDF10
                          Erfahrener Benutzer
                          Chef de Bataillon
                          • 19.12.2010
                          • 1278

                          Zitat von Harper Beitrag anzeigen
                          Sorry, aber ich muss noch einmal kurz vom eigentlichen Thema abschweifen :

                          KDF, vielleicht hast Du Lust nächstes Jahr zum Deutschen Juristentag zu kommen ?
                          Deine Form der Argumentation ist etwas völlig Neues und nach meiner Auffassung durchaus geeignet, die gesamte Jurisprudenz aufzumischen.
                          Wir sind auch gleich bei Dir um die Ecke, da er 2014 in Hannover stattfindet !

                          PS : Der Kollege, der die Dissertation über die Strafrechtspflege im Königreich Hannover geschrieben hat, wird sicher auch da sein. Das wäre dann sogar mal ne lebende Quelle ....
                          Zuerst solltest du mir mal erklären, wieso das Thema Ehebruch und Abtreibung in Hannover etwas mit Blüchers Marsch auf Lübeck zu tun hat. In diesem Fred tummelst du dich nämlich gerade, falls du es noch nicht gemerkt hast. Du schweifst bisher ständig vom eigentlichen Thema ab.

                          Nachtrag, und ich hoffe damit ist dieses Off-Topic-Thema erledigt. Nach meinen Recherchen gab es in Hannover in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts ein paar Fälle in denen Frauen, die Ehebruch begangen haben, eine Hand abgehackt wurde. Möglich, dass es in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts dafür auch die Todesstrafe gegeben haben kann. Aber der Zeitraum ist ist für diesen Thread hier nicht relevant. Allerdings wurde Philipp Christoph von Königsmarck am 11. Juli 1694 vermutlich ermordet, weil er angeblich eine Liebesbeziehung mit Sophie Dorothea von Celle hatte. Die war die Ehefrau des Kurfürsten von Braunschweig-Lüneburg. Und der konnte mit so einem Skandal unmöglich König in England werden. Ein Herzogtum Hannover gab es zu der Zeit überhaupt nicht, Hannover gehörte zum Herzogtum Braunschweig-Lüneburg. Die (vermutliche) Ermordung von Königsmarck ist kein Todesurteil, sondern wenn es denn so geschehen sein sollte, war es Mord. Die Leiche von Königsmarck wurde nie gefunden und ohne Leiche kein Mord! Der Kurfürst von Braunschweig-Lüneburg wurde König von England und ist als Georg I. bekannt.
                          Zuletzt geändert von KDF10; 24.07.2013, 18:53.

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