Zitat von KDF10
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General Blüchers Marsch auf Lübeck 1806
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Zuletzt geändert von Sans-Souci; 20.07.2013, 09:40.
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Zitat von KDF10 Beitrag anzeigenDamals gab es in Deutschland sehr viele unterschiedliche Länder, von denen jedes ihr eigenes Strafrecht hatte. Um eine sinnvolle Aussage zu machen, müsstest du dich also mit dem damaligen Strafrecht in Bayern, Preußen, Hessen, Sachsen, usw. beschäftigen In Hannover (in der Nähe lebe ich) gab es kein lebenslanges Zuchthaus für Ehebruch und auch nicht für eine versuchte Kindesabtreibung.
welches Strafmaß oder besser welchen Strafrahmen sah man denn in "Hannover" für Ehebruch und die Abtreibung der Leibesfrucht ( von mir aus auch Versuch derselbigen ) vor ?
Zur weiterführende Lektüre sei empfohlen : "Die Strafrechtspflege im Kurfürstentum und im Königreich Hannover vom Ende des 17. bis zum ersten Drittel des 19. Jahrhunderts" von Thomas Krause
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Zitat von Harper Beitrag anzeigenMal unabhängig von der Frage der Relevanz in diesem Zusammenhang ( es ging bei dem Vergleich um das dem Buch zugrundeliegende Strafrecht ) -
welches Strafmaß oder besser welchen Strafrahmen sah man denn in "Hannover" für Ehebruch und die Abtreibung der Leibesfrucht ( von mir aus auch Versuch derselbigen ) vor ?
Zur weiterführende Lektüre sei empfohlen : "Die Strafrechtspflege im Kurfürstentum und im Königreich Hannover vom Ende des 17. bis zum ersten Drittel des 19. Jahrhunderts" von Thomas Krause
Hier zum Thema Abtreibung http://books.google.de/books?id=Ob1C...nnover&f=false
Hier kannst su weiter googeln https://www.google.de/search?q=ehebr...ox-a&gws_rd=cr
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Zitat von KDF10 Beitrag anzeigenNun hier hast du zum Beispiel [...]
Zitat von KDF10 Beitrag anzeigenIn Hannover (in der Nähe lebe ich) gab es kein lebenslanges Zuchthaus für Ehebruch und auch nicht für eine versuchte Kindesabtreibung.
Zitat von KDF10 Beitrag anzeigenHier kannst su weiter googeln [...]
PS. Tut mir leid, das der Thread hier auch durch mein Zutun erst vom Thema abgewichen ist, und dann durch meinen Verdruß über das Niveau einzelner Beiträge auch noch bei dem ganz entlegenen Thema der intellektuellen Aufrichtigkeit gelandet ist. Markus kann das ja vielleicht in einen eigenen Thread bei "Anregungen und Kritik" verschieben.Zuletzt geändert von Sans-Souci; 22.07.2013, 21:59.
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Zitat von Sans-Souci Beitrag anzeigenWir sprachen aber doch von der Napoleonischen Zeit, nicht von 1840 oder später.
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Zitat von Sans-Souci Beitrag anzeigenGanz schlechter Stil ist, dem Fragesteller, der um Belege bittet, zu sagen, er solle sich gefälligst selbst um eine Antwort kümmern, die es wahrscheinlich gar nicht gibt.
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Zitat von KDF10 Beitrag anzeigenNun hier hast du zum Beispiel das Allgemeine Criminal-Gesetzbuch für das Königreich Hannover zum Thema Ehebruch aus dem Jahr 1840 http://books.google.de/books?id=Ob1C...nnover&f=false.
Hier zum Thema Abtreibung http://books.google.de/books?id=Ob1C...nnover&f=false
Hier kannst su weiter googeln https://www.google.de/search?q=ehebr...ox-a&gws_rd=cr
Verstehe ich das jetzt richtig - ich soll etwas bei Google nachschauen, um Deine These ( die dazu dient, meine Anmerkung zu korrigieren ) zu bestätigen
Ich sehe es eher so : Dein Hinweis auf das im Raum Hannover zur napoleonischen Zeit geltende Strafrecht, vermittelte den Eindruck, dass Du wüßtest, was damals geltendes Recht war.
Jetzt jedoch drängt sich eher der Eindruck auf, dass Du im Nachhinein versuchst, den Schuss ins Blaue zu belegen.
Das geht allerdings ziemlich daneben :card:
Das von Dir als Quelle angebotene Strafgesetzbuch von 1840 verfolgte den Zweck, die ausufernde Rechtsprechung wieder einzufangen und dem Grundsatz "nulla poena sine lege" wieder mehr Geltung zu verschaffen. Dabei wurden wesentliche Bestimmung des Strafrechts überarbeitet und neu gefasst. Mit anderen Worten, das vorherige Recht wurde der Zeit angepasst, wobei wesentliche Bestimmung in Wegfall gerieten oder die Strafrahmen gemäßigt wurden.
Und um im Thema zu bleiben : Für die Abtreibung der Leibesfrucht sah der Strafrahmen vorher von mehrjährigem Zuchthaus bis zur Todesstrafe alles vor, wobei auch die hier in Rede stehenden Delikte in Realkonkurrenz begangen bzw. bestraft werden konnten.
Auch im Übrigen schließe ich mich Sans-Souci an.Zuletzt geändert von Harper; 22.07.2013, 23:16.
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Zitat von Harper Beitrag anzeigenVerstehe ich das jetzt richtig - ich soll etwas bei Google nachschauen, um Deine These ( die dazu dient, meine Anmerkung zu korrigieren ) zu bestätigen
Ich sehe es eher so : Dein Hinweis auf das im Raum Hannover zur napoleonischen Zeit geltende Strafrecht, vermittelte den Eindruck, dass Du wüßtest, was damals geltendes Recht war.
Jetzt jedoch drängt sich eher der Eindruck auf, dass Du im Nachhinein versuchst, den Schuss ins Blaue zu belegen.
Das geht allerdings ziemlich daneben :card:
Das von Dir als Quelle angebotene Strafgesetzbuch von 1840 verfolgte den Zweck, die ausufernde Rechtsprechung wieder einzufangen und dem Grundsatz "nulla poena sine lege" wieder mehr Geltung zu verschaffen. Dabei wurden wesentliche Bestimmung des Strafrechts überarbeitet und neu gefasst. Mit anderen Worten, das vorherige Recht wurde der Zeit angepasst, wobei wesentliche Bestimmung in Wegfall gerieten oder die Strafrahmen gemäßigt wurden.
Und um im Thema zu bleiben : Für die Abtreibung der Leibesfrucht sah der Strafrahmen vorher von mehrjährigem Zuchthaus bis zur Todesstrafe alles vor, wobei auch die hier in Rede stehenden Delikte in Realkonkurrenz begangen bzw. bestraft werden konnten.
Auch im Übrigen schließe ich mich Sans-Souci an.
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Zitat von KDF10 Beitrag anzeigenHast du deinen Beitrag vom 12.07. vergessen? Wenn ja, darf ich dich mal zitieren: "Zur weiterführende Lektüre sei empfohlen : "Die Strafrechtspflege im Kurfürstentum und im Königreich Hannover vom Ende des 17. bis zum ersten Drittel des 19. Jahrhunderts".Es geht dir also überhaupt nicht um Napoleon, denn den gab es im 17. Jahrhundert überhaupt nicht, weil er erst 1769 geboren wurde und das ist das 18. Jahrhundetr . Mit meinem Beitrag zum hannoverschen Recht von 1840 habe ich natürlich das erste Drittel des 19. Jahrhunderts knapp verpasst. Du sollst auch nicht meine These bei Google recherchieren, sondern deine These mit einer weiteren Quelle untermauern. Darauf warte ich. Was das Thema hier : "General Blüchers Marsch auf Lübeck 1806" mit Abtreibungen und Ehebruch im Herzogtum bzw. Königreich Hannover zu tun hat, erschließt sich mir auch nicht.
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Um uns dem eigentlichen Thema wieder anzunähern, hier die Deklaration, mit der Meclenburg die Neutralität abgesprochen wurde:
Interessanterweise wird das auch mit der "Passage russischer Truppen quer durch das Land Mecklenburg" begründet, weiß jemand mehr darüber, wann das geschehen sein soll ?
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Zitat von KDF10 Beitrag anzeigenHast du deinen Beitrag vom 12.07. vergessen? Wenn ja, darf ich dich mal zitieren: "Zur weiterführende Lektüre sei empfohlen : "Die Strafrechtspflege im Kurfürstentum und im Königreich Hannover vom Ende des 17. bis zum ersten Drittel des 19. Jahrhunderts".Es geht dir also überhaupt nicht um Napoleon, denn den gab es im 17. Jahrhundert überhaupt nicht, weil er erst 1769 geboren wurde und das ist das 18. Jahrhundetr . Mit meinem Beitrag zum hannoverschen Recht von 1840 habe ich natürlich das erste Drittel des 19. Jahrhunderts knapp verpasst. Du sollst auch nicht meine These bei Google recherchieren, sondern deine These mit einer weiteren Quelle untermauern. Darauf warte ich. Was das Thema hier : "General Blüchers Marsch auf Lübeck 1806" mit Abtreibungen und Ehebruch im Herzogtum bzw. Königreich Hannover zu tun hat, erschließt sich mir auch nicht.
KDF, vielleicht hast Du Lust nächstes Jahr zum Deutschen Juristentag zu kommen ?
Deine Form der Argumentation ist etwas völlig Neues und nach meiner Auffassung durchaus geeignet, die gesamte Jurisprudenz aufzumischen.
Wir sind auch gleich bei Dir um die Ecke, da er 2014 in Hannover stattfindet !
PS : Der Kollege, der die Dissertation über die Strafrechtspflege im Königreich Hannover geschrieben hat, wird sicher auch da sein. Das wäre dann sogar mal ne lebende Quelle ....Zuletzt geändert von Harper; 23.07.2013, 21:58.
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Zitat von Harper Beitrag anzeigenSorry, aber ich muss noch einmal kurz vom eigentlichen Thema abschweifen :
KDF, vielleicht hast Du Lust nächstes Jahr zum Deutschen Juristentag zu kommen ?
Deine Form der Argumentation ist etwas völlig Neues und nach meiner Auffassung durchaus geeignet, die gesamte Jurisprudenz aufzumischen.
Wir sind auch gleich bei Dir um die Ecke, da er 2014 in Hannover stattfindet !
PS : Der Kollege, der die Dissertation über die Strafrechtspflege im Königreich Hannover geschrieben hat, wird sicher auch da sein. Das wäre dann sogar mal ne lebende Quelle ....
Nachtrag, und ich hoffe damit ist dieses Off-Topic-Thema erledigt. Nach meinen Recherchen gab es in Hannover in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts ein paar Fälle in denen Frauen, die Ehebruch begangen haben, eine Hand abgehackt wurde. Möglich, dass es in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts dafür auch die Todesstrafe gegeben haben kann. Aber der Zeitraum ist ist für diesen Thread hier nicht relevant. Allerdings wurde Philipp Christoph von Königsmarck am 11. Juli 1694 vermutlich ermordet, weil er angeblich eine Liebesbeziehung mit Sophie Dorothea von Celle hatte. Die war die Ehefrau des Kurfürsten von Braunschweig-Lüneburg. Und der konnte mit so einem Skandal unmöglich König in England werden. Ein Herzogtum Hannover gab es zu der Zeit überhaupt nicht, Hannover gehörte zum Herzogtum Braunschweig-Lüneburg. Die (vermutliche) Ermordung von Königsmarck ist kein Todesurteil, sondern wenn es denn so geschehen sein sollte, war es Mord. Die Leiche von Königsmarck wurde nie gefunden und ohne Leiche kein Mord! Der Kurfürst von Braunschweig-Lüneburg wurde König von England und ist als Georg I. bekannt.Zuletzt geändert von KDF10; 24.07.2013, 18:53.
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