".....vergleicht man das nun mit der Infanterie, wo teilweise die Inspektionen auch wieder eigene Vorschriften oder Vorschläge anfertigten - kommt eigentlich schon ein recht heterogenes Bild der Preußischen Armee von 1806 heraus....."
Das ist ohne Frage richtig ! Es besteht aber zur Artillerie ein entscheidender Unterschied. Während die anderen Waffengattungen in eine Vielzahl von Inspektionen zerfielen, bestand bei der gesamten Artillerie nur eine einzige Inspektionen in der alle Offiziere hintereinander rangierten. Insofern kann man davon ausgehen, dass hier die Vorschriften einheitlicher gehandhabt wurden. Dabei dürfte auch das Persönlichkeitsbild von Merkatz eine nicht unerhebliche Rolle gespielt haben.
Exercicium der Königlich Preußischen Artillerie, vom 20. Juni 1804
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Die Frage ist halt wie schnell können solche Handschriften kopiert und weiterverbreitet werden, bzw wie sehr unterschieden sie sich zum Vorgänger, natürlich besteht die Möglichkeit dass bisheriger Gebrauch festgehalten wird, vergleicht man das nun mit der Infanterie, wo teilweise die Inspektionen auch wieder eigene Vorschriften oder Vorschläge anfertigten - kommt eigentlich schon ein recht heterogenes Bild der Preußischen Armee von 1806 heraus.
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Dieser Auffassung hinsichtlich der Anwendung schließe ich mich an. Das Sächsische Reglement von 1777 gab es auch nur handschriftlich und musste von den frisch ernannten Stückjunkern für den Eigenbedarf abgeschrieben werden. Eine gute Gelegenheit, sich intensiv mit dem Schriftstück zu beschäftigen.
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Ich denke (habe aber keinen Beweis), die 1804er Instruktion wurde angewendet (und beschrieb wahrscheinlich auch in großen Teilen die schon vorher angewandte Praxis), aber eben nicht gedruckt.
Ähnlich wie die 1798er Instruktion für die Infanterie, die auch nur in Abschriften verbreitet wurde.
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Zitat von Sans-Souci Beitrag anzeigenBleckwenn (Zur Ausbildung und Taktik der Artillerie, S. 79-98) hatte ja leider nur die von Gleim gestochenen Tafeln zur Verfügung (sieh auch Jany, Geschichte der Preußischen Armee, Bd. 3, S. 503 Anm. 26).
Hier nun eine wahrscheinlich vollständige Abschrift der Instruktion des General-Lieutenats von Merkatz zum Exerzieren der Artillerie vom 20. Juni 1804:
Sie umfaßt auch die Bewegungen einer Batterie mit den dazugehörigen Skizzen.
Das Manuskript war möglicherweise früher im Besitz von Max Jähns:
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Ich kannte beide nicht, herzlichen Dank, wobei der handschriftliche Text zumindest für mich sehr schwer zu lesen ist.
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Schön, daß es nützlich ist :-)
Das hier, die Instruction für die Zimmerleute so die Bataillon-Canons bedienen, vom 13. März 1787, kennst Du ja wahrscheinlich schon.
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Merci infiniment, mon ami!!!!! Der absolute Hammer!!!!
Ich hab schon mal reingesehen. II.Abteilung B § 8 "Wenn ein 6-Pfünder, wie gegenwärtig bei den Bataillonskanons geschieht, nur mit 1 Unteroffizier und 8 Mann besetzt wird, so ist die Abteilung derselben, so wie die Bedienung und Handhabung mit der beim 3 Pfünder übereinstimmend." und damit übereinstimmend mit dem Exerzierreglement der Infanterie von 1788!
WAHNSINN!!!!
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Sans-Souci hat ein Thema erstellt Exercicium der Königlich Preußischen Artillerie, vom 20. Juni 1804.Exercicium der Königlich Preußischen Artillerie, vom 20. Juni 1804
Bleckwenn (Zur Ausbildung und Taktik der Artillerie, S. 79-98) hatte ja leider nur die von Gleim gestochenen Tafeln zur Verfügung (sieh auch Jany, Geschichte der Preußischen Armee, Bd. 3, S. 503 Anm. 26).
Hier nun eine wahrscheinlich vollständige Abschrift der Instruktion des General-Lieutenats von Merkatz zum Exerzieren der Artillerie vom 20. Juni 1804:
Sie umfaßt auch die Bewegungen einer Batterie mit den dazugehörigen Skizzen.
Das Manuskript war möglicherweise früher im Besitz von Max Jähns:
Zuletzt geändert von Sans-Souci; 29.05.2024, 11:08.Stichworte: -
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