Mit der Einführung der beiden Trompeter bei den Dragoner-Eskadrons am 01. Juni 1777 wurde erstmals im brandenburgisch-preußischen Heer auf ein sogenanntes "Freysprechen" verzichtet und damit bei den Dragonern fortan keine "gelernten Trompeter" angestellt.
Bei den Kürassier-Regimenter stellte man dagegen weiterhin bis 1806 grundsätzlich nur die zunftmäßig ausgebildeten " Karoliner" bei den Regimentern an. Diese besaßen im ganzen Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation außerordentliche kaiserliche Privilegien seit 1623/30, hatten aber auch entsprechende Verpflichtungen gemäß den "Artikel-Briefen".
In den Artikeln war alles geregelt von den Lehrjungen bis zum Umgang mit anderen Trompetern der Zunft, Kosten für die Ausbildung, Herkunft, Verhalten bis zur Versorgung im Todesfall. Usw. usf. Rest ist bekannt.
Ich suche Antworten auf folgende, nur die Preußische Armee betreffende Fragen:
Wann übernahm Brandenburg/ Preußen die diesbezüglichen Kayserlichen Bestimmungen?
Ab wann hörte das "Eigenleben" der Trompeter auf und wann wurden sie fester Bestandteil der Regimentsorganisation?
Gab es gesonderte Bestimmungen?
Mit welcher Ordre, wahrscheinlich zwischen 1807 und 1809, wurden die "Karoliner" abgeschafft ?
Welche sonstigen Sachverhalte hierzu für Preußen sind bekannt ?
Bei wem erfolgte die Ausbildung ? ( Aus meinem Gedächtnis: Stabstrompeter der Garde du Corps -eventuell kommt auch ein Hoftrompeter in Frage)
Welches Lehrgeld musste bezahlt werden ?
Hat jemand schon einmal einen preußischen Trompeter-Lehrbrief gesehen oder davon gelesen?
Bei den Kürassier-Regimenter stellte man dagegen weiterhin bis 1806 grundsätzlich nur die zunftmäßig ausgebildeten " Karoliner" bei den Regimentern an. Diese besaßen im ganzen Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation außerordentliche kaiserliche Privilegien seit 1623/30, hatten aber auch entsprechende Verpflichtungen gemäß den "Artikel-Briefen".
In den Artikeln war alles geregelt von den Lehrjungen bis zum Umgang mit anderen Trompetern der Zunft, Kosten für die Ausbildung, Herkunft, Verhalten bis zur Versorgung im Todesfall. Usw. usf. Rest ist bekannt.
Ich suche Antworten auf folgende, nur die Preußische Armee betreffende Fragen:
Wann übernahm Brandenburg/ Preußen die diesbezüglichen Kayserlichen Bestimmungen?
Ab wann hörte das "Eigenleben" der Trompeter auf und wann wurden sie fester Bestandteil der Regimentsorganisation?
Gab es gesonderte Bestimmungen?
Mit welcher Ordre, wahrscheinlich zwischen 1807 und 1809, wurden die "Karoliner" abgeschafft ?
Welche sonstigen Sachverhalte hierzu für Preußen sind bekannt ?
Bei wem erfolgte die Ausbildung ? ( Aus meinem Gedächtnis: Stabstrompeter der Garde du Corps -eventuell kommt auch ein Hoftrompeter in Frage)
Welches Lehrgeld musste bezahlt werden ?
Hat jemand schon einmal einen preußischen Trompeter-Lehrbrief gesehen oder davon gelesen?
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