Für die Sachsen- Dienst- und Rechts-Interessierten unter Euch:
Instruktion für die Auditeure der kurfürstlich sächsischen Armee
enthält die bis 1813 gültigen Vorschriften
- Instruktion für die Auditeure vom 25.10.1794
- Instruktion wie bei der Armee ein Standrecht gehalten werden soll vom 19.04.1758
- wegen der Diebstähle unter Kameraden vom 22.11.1790
- Von der Handhabung der Justiz (Buch 4 Kap. 7 Dienstreglement der Infanterie von 1753
- Kriegsartikel vom 30.11.1700
Instruktion für die Auditeure der kurfürstlich sächsischen Armee
enthält die bis 1813 gültigen Vorschriften
- Instruktion für die Auditeure vom 25.10.1794
- Instruktion wie bei der Armee ein Standrecht gehalten werden soll vom 19.04.1758
- wegen der Diebstähle unter Kameraden vom 22.11.1790
- Von der Handhabung der Justiz (Buch 4 Kap. 7 Dienstreglement der Infanterie von 1753
- Kriegsartikel vom 30.11.1700
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