Das preußische Artilleriereglement von 1812 gibt für die Stellung der Wagen und Geschütze in der Batterie folgendes:
Abstand zwischen den Geschützen 20 Schritt
Abstand der ersten (Munitions-) Wagenreihe bei feindabwärts gerichteter Protzdeichsel 40 Schritt (von Geschützrohr zu Hinterachse Wagen)
Abstand der zweiten Wagenreihe 10 Schritt (von Vorderpferde 1.Reihe zu Hinterachse 2.Reihe)
Dies ergibt eine Frontbreite von ca. 100m (für 1806 ca. eine Bataillonsbreite) und eine Tiefe von ca. 65m.
Kann mir jemand sagen, ob diese Abstände auch für 1806 anwendbar sind?
Da zu den 12pfd. Batterien 1806 mehr Fahrzeuge (25 oder 26) gehörten als 1812 (20) und diese sich nicht in 2 Wagenreihen aufteilen lassen, ohne über die Frontbreite der Batterie zu kommen, waren diese entweder in 3 Reihen aufgefahren oder aber die 3 Brot-/Trainwagen blieben im Gefecht nicht bei der Batterie. Hat hierzu jemand Anhaltspunkte?
Dank für Eure Hilfe.
Abstand zwischen den Geschützen 20 Schritt
Abstand der ersten (Munitions-) Wagenreihe bei feindabwärts gerichteter Protzdeichsel 40 Schritt (von Geschützrohr zu Hinterachse Wagen)
Abstand der zweiten Wagenreihe 10 Schritt (von Vorderpferde 1.Reihe zu Hinterachse 2.Reihe)
Dies ergibt eine Frontbreite von ca. 100m (für 1806 ca. eine Bataillonsbreite) und eine Tiefe von ca. 65m.
Kann mir jemand sagen, ob diese Abstände auch für 1806 anwendbar sind?
Da zu den 12pfd. Batterien 1806 mehr Fahrzeuge (25 oder 26) gehörten als 1812 (20) und diese sich nicht in 2 Wagenreihen aufteilen lassen, ohne über die Frontbreite der Batterie zu kommen, waren diese entweder in 3 Reihen aufgefahren oder aber die 3 Brot-/Trainwagen blieben im Gefecht nicht bei der Batterie. Hat hierzu jemand Anhaltspunkte?
Dank für Eure Hilfe.
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