Aus akt. Anlass beschäftigt mich die Frage, wie man vor 200 Jahren in Deutschland mit einem Fall von verlorener Ehre (nehmen wir mal als Bsp. an, ein Adliger habe sein öffentlich gegebenes Ehrenwort gebrochen) umgegangen wäre. Ich würde hierbei gern zwei Sphären unterscheiden:
1) Militär: Hier scheint mir der Fall klar. In den meisten deutschen Armeen gab es Ehrengerichte der Offizierkorps der jeweiligen Regimenter. Der Fall wäre vor´s Ehrengericht gekommen, dieses hätte konstatiert, dass das betr. Mitglied sein Ehrenwort gebrochen habe, demzufolge seiner Ehre verlustig gegangen wäre. Das vereinigte Offizierkorps des Regiments hätte dem Dienstherrn erklärt, mit dem Ehrlosen nicht mehr zusammen dienen zu wollen. Der solcherart Gebrandmarkte wäre anschließend mit Schimpf und Schande davon gejagt worden. (Ich erinnere mich dunkel, von solchen Fällen - insb. bei Feigheit vorm Feind - gelesen zu haben, habe im Moment aber außer dem preuß. Gen.-Stabswerk über "1806 Das Pr. Offizierkorps..." keine konkrete Fundstelle.)
2) Zivil: Ich vermute, hier gab es keine vergleichbaren Gerichte, d.h., es wäre wahrscheinlich zur informellen Ächtung durch die "Standesgenossen" gekommen. Der Ehrvergessene wäre dadurch gesellschaftlich "erledigt" gewesen.
Liege ich mit diesen Vermutungen / Ansichten richtig?
Beste Grüße, Tom
1) Militär: Hier scheint mir der Fall klar. In den meisten deutschen Armeen gab es Ehrengerichte der Offizierkorps der jeweiligen Regimenter. Der Fall wäre vor´s Ehrengericht gekommen, dieses hätte konstatiert, dass das betr. Mitglied sein Ehrenwort gebrochen habe, demzufolge seiner Ehre verlustig gegangen wäre. Das vereinigte Offizierkorps des Regiments hätte dem Dienstherrn erklärt, mit dem Ehrlosen nicht mehr zusammen dienen zu wollen. Der solcherart Gebrandmarkte wäre anschließend mit Schimpf und Schande davon gejagt worden. (Ich erinnere mich dunkel, von solchen Fällen - insb. bei Feigheit vorm Feind - gelesen zu haben, habe im Moment aber außer dem preuß. Gen.-Stabswerk über "1806 Das Pr. Offizierkorps..." keine konkrete Fundstelle.)
2) Zivil: Ich vermute, hier gab es keine vergleichbaren Gerichte, d.h., es wäre wahrscheinlich zur informellen Ächtung durch die "Standesgenossen" gekommen. Der Ehrvergessene wäre dadurch gesellschaftlich "erledigt" gewesen.
Liege ich mit diesen Vermutungen / Ansichten richtig?
Beste Grüße, Tom
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