Zitat von admin
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Ich denke eher, daß der Satz politisch gegenüber dem Bürgertum der Städte zu verstehen ist, d.h. eine Garantie gegeben wird, daß das Bürgermilitär (Nationalgarde II. und III. Classe) nicht für einen Feldzug in die reguläre Feldarmee einzugliedern ist. Außerdem, wie oben schon erwähnt, behält die Regierung damit eine Reserve, wenn auch eine nicht sonderlich schlagkräftige, im Lande.
In dem Zusammenhang würde mich interessieren, welche Rolle die Nationalgarden im Frühjahr 1809 bei der k.k. Invasion gespielt haben.
Das pr. Landsturmedikt vom März 1813 propagiert demgegenüber den Volkskrieg, ist also wesentlich offensiver.
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