Handwerker der österreichischen Artillerie

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  • Wolfgang Meyer
    Erfahrener Benutzer
    Sergent-Major
    • 02.10.2006
    • 183

    Handwerker der österreichischen Artillerie

    Frage: Hatten die Sappeure/Handwerker der österreichischen Artillerie 1813 die normale rote Abzeichenfarbe der Artillerie, oder hatten sie die blaue Abzeichenfarbe wie die Handlanger der Artillerie sie trugen.

    Ich danke euch für eure Hilfe,

    Wolfgang
    Wolfgang Meyer

    Großdiorama der Völkerschlacht

    www.croebern-1813.de

    Geschichte in Miniaturen e.V.

    www.geschichte-in-miniaturen.de
  • Da Capo
    Erfahrener Benutzer
    Adjudant
    • 23.10.2006
    • 827

    #2
    Hallo Wolfgang,
    die Handwerker beim Zeugamt (woanders hattest Du bei der Artillerie keine Handwerker) trug den rehfarbenen Rock mit ponceauroter Egalisierung wie die Artillerie-Regimenter und das Bombardier-Korps. Die Schmiede, Sattler, Wagner und Zimmerer trugen Schurzfelle von braunem Oberleder, die Binder von Sämischleder. Der Büchsenmacher trug ein Vortuch von grünem Rasch und der Tischler ein solches von brauner Leinwand.

    Sappeure gab es bei der Artillerie auch nicht.

    Freu mich auf Euer Diorama im Herbst!
    Wenn der Feind in Schußweite ist, bist Du es auch. Vergiss dabei nie, dass Deine Waffe vom billigsten Anbieter stammt.

    Kommentar

    • Wolfgang Meyer
      Erfahrener Benutzer
      Sergent-Major
      • 02.10.2006
      • 183

      #3
      Hallo Jörg,

      herzlichen Dank!

      Wir freuen uns auch auf Oktober

      Schöne Grüße

      Wolfgang
      Wolfgang Meyer

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      • Nikolaj
        Erfahrener Benutzer
        Sergent
        • 27.12.2009
        • 122

        #4
        Servus,

        wie Da Capo schon gesagt hat, Sappeure gabs bei der Artillerie nicht, wohl aber die Zimmerleute, die (wie bei der Infanterie) durch Schurzfell und Zurichthacke zu erkennen waren, sonst die normale Artillerieuniform trugen.

        darüber hinaus gab es gerade bei den Handwerkern der Artillerie ein "Farbenkastl".

        Einerseits brachten die Bespannungsdivisionen des Fuhrwesens ihre Professionisten (Schmiede, Wagner) mit, welche die Fuhrwesensuniform trugen.

        Andererseits hatten die Artillerieregimenter (wie auch alle anderen Verbände) ihre eigenen, meist "unobligaten" Professionisten (Büchsenmacher, Riemer, Sattler, etc.). Letztere gehörten (meist) nicht dem Soldatenstand an, waren auf Regimentsunkosten bezahlt und mussten sich aus eigenen Mitteln adjustieren. Normalerweise mit Röcken aus Tuch (es werden genannt. "grau-meliert", "dunkelgrau" aber auch "mohrengrau" genannt) und normalen dreieckigen Hüten.

        Diese "unobligaten" Dienstkleider werden in der Adjustierungsvorschrift von 1798 genannt, über die ganze napoleonische Periode hindurch wird nur mehr in diversen Detailerlässen darauf Bezug genommen. (vgl. auch Hinweise bei Wrede, Bd. I, III und IV)

        Auch ich bin schon gespannt, wie Ihr das alles umsetzen werdet, die Fotos machen jedenfalls Gusto auf mehr!

        Ciao

        Kommentar

        • Wolfgang Meyer
          Erfahrener Benutzer
          Sergent-Major
          • 02.10.2006
          • 183

          #5
          @Nikolaj

          Herzlichen Dank, dass ganze Thema ist doch schon komplexer als man meint. Ich bin überzeugt, dass wir mit unseren Dioramen die Situationen vom 16.10.1813 in den beiden Dörfern Cröbern und Möckern gut beschreiben werden. Ob es letztendlich so abgelaufen ist wird wohl von uns keiner sagen können. Man kann sich eben durch vernünftige Recherchen nur dem Ganzen annähern. Das es mit unseren vollplastischen kleinen Zinnfiguren natürlich weniger Typenauswahl als bei den "Flachen" gab, war zeitgleich Fluch und Segen zugleich. So konnten wir die wirklich unzähligen verschiedenen Figurentypen die wir brauchten, alle in Auftrag geben und die wurden wunderbar umgesetzt. Aber das werdet ihr ja vielleicht sehen.

          Wir freuen uns auf Oktober in Markkleeberg und auf fruchtbare Diskussionen mit euch.

          Schöne Grüße

          Wolfgang
          Wolfgang Meyer

          Großdiorama der Völkerschlacht

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          • Da Capo
            Erfahrener Benutzer
            Adjudant
            • 23.10.2006
            • 827

            #6
            @ Nikolaj

            Also ich habe noch mal nachgesehen, aber bei der Artillerie 1813 weder im Friedensstand noch in der Kriegsaugmentation Zimmerleute gefunden.

            Die von mir erwähnten Professionisten sind m.E.n. obligat, da zum Etat des Feld-Zeug-Amts gehörig.

            Du verwirrst mich ein wenig, ich bitte um Aufklärung.
            Wenn der Feind in Schußweite ist, bist Du es auch. Vergiss dabei nie, dass Deine Waffe vom billigsten Anbieter stammt.

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            • Nikolaj
              Erfahrener Benutzer
              Sergent
              • 27.12.2009
              • 122

              #7
              Servus DaCapo,

              in der Tat ist die Sache mit den Handwerkern ein wenig verwirrend. Zum Einen: "deine" Handwerker snd nicht "meine" Handwerker. Was die "Deinigen" betrifft, stimme ich Dir völlig zu. Ich sprach von den Handwerkern ("Professionisten") die bei den Regimentern aller Waffengattungen bzw. den diversen Corps eingeteilt waren. Also z.B. den Schneidern, Sattlern, Riemern... etc, die für den unmittelbaren Bedarf der Truppe arbeiteten.

              Der Begriff "Unobligat" bezieht sich nicht darauf, ob z.B. der Schneider eine Planstelle hatte (die musste er jedenfalls haben). "Unobligat" bezieht sich auf die personalrechtliche Stellung des Mannes und steht im Gegensatz zu "Feuergewehrstand" oder "Waffenstand". Der "Unobligate" war also, grob gesprochen, kein vereidigter Soldat.

              Grundsätzlich ging der Ärar davon aus, als Professionisten keine Leute aus dem Feuergewehrstand einzuteilen, sondern Unobliogate. (HKR v. 30. 11. 1804). Die Aufnahme Konskribierter war nur ausnahmsweise erlaubt (HKR v. 13. 10. 1810, K 1770).

              Vordringlich wurden also Leute aufgenommen, die entweder gar nicht tauglich waren (etwa weil sie zu klein oder nicht gesund waren), oder sie waren "Capitulanten" (Ausgediente) oder sie waren im Dienst invalide geworden (HKR v. 9. Juli 1777).

              Diese "Unobligaten" erhielten keine Löhnung, sondern (modern gesprochen) "Stücklohn", d.h. die vom HKR festgeschriebenen Gebührensätze für anfallende Arbeiten. Ihnen gebührte auch keine Montur, sie hatten sich auf eigene Kosten zu kleiden und beritten zu machen (HKR v. 7. 1. 1809). Sie erhielten jedoch die Brot- und Pferdefutterportion, und das "Service". Nachdem so ein Professionist, wenn er krank oder beurlaubt war, klarerweise nichts verdiente, erhielt er in diesem Fall dann ein Löhnungsäquivalent (HKR 7. 1. 1809, 17. 10. 1810).

              Und wenn er desertierte, erhielt er lediglich einen Tritt in den Hintern, anstatt Gasse zu laufen ;-) (HKR v. 1. 10. 1798)

              Das ist halt so eine Spezialität der k.k. Armee, ähnliche "atypische Beschäftigungsverhältnisse" findet man bei der Dienerschaft (Fourierschützen) oder bei den Hautboisten.

              Ich hoffe, ich konnte dienlich sein...
              Ciao, Klaus

              PS: die angeführten Geschäftszahlen beziehen sich hier speziell auf die Schneider, für Riemer, Sattler, etc wirst Du ähnliche bis identische Belege finden.

              PPS: und wo ich gestern das mit den Zimmerleuten gelesen (Und nicht gleich notiert ;-) hab, wird sich auch noch wiederfinden...
              Zuletzt geändert von Nikolaj; 25.04.2013, 16:49.

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