Zur Urheberschaft des Preobraschenski-Marsches (AM I/30)

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  • Tellensohn
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    • 16.02.2011
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    Zur Urheberschaft des Preobraschenski-Marsches (AM I/30)

    In der deutschen Literatur wird seit langem die Ansicht vertreten, der berühmte Marsch des Leib-Garde Preobraschenski Regiments, der in der Königlich Preussischen Armeemarschsammlung unter der Lauf-Nr. AM 1/30 (= Kaiserlich Russische Armeemarschsammlung I/54) aufgeführt wird (Entstehungsdatum 1816), sei von Ferdinand Bogdanowitsch Haase komponiert worden (so auch Toeche-Mittler).

    Die russischen Musikwissenschaftler weisen diese Darstellung zurück und verweisen u.a. darauf, dass in der russischen Armeemarschsammlung der Komponist des Marsches nicht genannt wird. Sie erkennen - wenn ich das recht sehe - einen rein russischen Marsch (Komponist unbekannt), der auf die Zeit Peters des Grossen zurückgehe, in anonymer Bearbeitung (oder in Bearbeitung Dörfeldts?).

    Nun, sicher scheint, dass der Marsch, so wie er in der russischen Armeemarschsammlung erscheint - nämlich als Marsch für türkische Musik - tatsächlich erst um 1816 komponiert worden sein dürfte (oder evtl. schon etwas früher, zwischen 1809/10 [Beginn der Kaiserlich Russischen Sammlung] und 1815?; auf jeden Fall vor 1817, als er in die preussische Sammlung übernommen wurde). Ebenso sicher ist, dass bisher offenbar noch keine frühere Partitur dieses Marsches aufgetaucht ist. Andererseits weisen Melodie und allgemeine Struktur des Marsches tatsächlich auf russische Vorbilder des 18. Jahrhunderts hin (orthodoxen Chorgesang der 1. H. des 18. Jhdts.; Soldatenlieder, vermutlich eher aus der 2. H. des 18. Jhdts.).

    Nun hatte Haase 1834 in der Tat einen Marsch für das Preobraschenski Regiment geschrieben. Er ist in der preussischen Armeemarschsammlung unter der Lauf-Nr. II/99 verzeichnet. Dieser Marsch zitiert im Trio die Zarenhymne Lwows (komponiert 1833), mit dem Haase befreundet war. Die Russen vermuten nun, dass die Deutschen von Haases Autorenschaft für den Marsch von 1834 auf seine Autorenschaft auch für den Marsch von 1816 (kurz)geschlossen haben.

    Ich bin dieser Auffassung lange skeptisch gegenüber gestanden, denn weshalb hätte ein in Warschau unter dem Schutz des Grossfürsten und Zarewitsch Konstantin arbeitender Komponist nicht einen Marsch für das Preobraschenski Regiment - basierend auf russischen Melodien des 18. Jahrhunderts - schreiben sollen, zumal dieser Konstantin der Kommandeur aller russischen Gardetruppen während der gerade eben beendeten napoleonischen Kriege gewesen war. Auch wenn Haase damals selbst in Warschau (oder auch in Berlin) noch kaum und in St. Petersburg (wo u.a. das Preobraschenski Regiment in Garnison lag) wohl überhaupt nicht bekannt gewesen sein dürfte, könnte er doch trotzdem - im Auftrag oder aus Gefälligkeit - einen solchen Marsch geschrieben haben - von dem dann eine Abschrift nach St. Petersburg gelangt sein könnte und - weil von einem von Konstantin geförderten Musiker komponiert - dort sogleich in die Kaiserliche Marschsammlung integriert worden wäre. Der Name des Komponisten war vielleicht auf der Abschrift nicht verzeichnet, oder man hatte ihn einfach nicht eingetragen, gleich ob aus Versehen, oder Nachlässigkeit - oder gar Absicht? In Preussen hingegen könnte Haase damals vielleicht doch schon soweit bekannt gewesen sein, dass man seinen Namen dem Marsch hinzugesetzt hätte (Berlin liegt ja näher bei Warschau als St. Petersburg und Haases Geburtsort war jetzt offiziell Teil Preussens. Man hatte also vielleicht amtliche Unterlagen über ihn vorliegen).

    Soweit meine spekulativen Überlegungen.

    Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die Urheberschaft Haases für den Marsch I/30 wohl dann erwiesen wäre, wenn er in einer Erstausgabe der Königlich Preussischen Armeemarschsammlung als Komponist genannt würde. Leider habe ich eine solche bisher noch nie zu Gesicht bekommen.

    Was ich aber gefunden habe, ist eine Auflistung der Märsche der Königlich Preussischen Armeemarschsammlung in einem Verzeichnis von 1844. Und dort wird das bestätigt, was die Russen (betreffend den Preobraschenski Marsch I/54 in der Kaiserlich Russischen Armeemarschsammlung) auch sagen: beim AM I/30 ist kein Komponist aufgeführt. Ich vermute, dass, falls sich Zeugnisse noch früheren Datums fänden, dieser Sachverhalt eher bestätigt als verworfen würde, zumal das vorliegende Verzeichnis zuverlässlich zu sein scheint (interessant übrigens, dass dort der erste Marsch aus der Sammlung der langsamen Märsche noch immer Dörfeldts Nr.1 von 1817 ist, obwohl ja ab 1841 "altpreussische" Märsche an erster Stelle kommen sollten, so dass die Dörfeldtsche Nr. I/1 in der Folge zur I/1g wurde. Der erste "alte" preussische Marsch ist im vorliegenden Verzeichnis aber erst der zweite Eintrag mit der Lauf-Nr. 1a...!):



    Der Eintrag zum AM I/30 findet sich S.20, s.v. Sammlung von langsamen Märschen f. vollständ. türkische Musik (ohne Komponistennennung).

    Der Eintrag zum AM II/99 findet sich ebd., s.v. Sammlung von Geschwindmärschen f. vollst. türkische Musik (mit Nennung Haases als Komponist).


    Fazit: Aufgrund der neu gewonnen Erkenntnisse neige ich derzeit dazu, mich der Meinung der Russen, dass Haase nicht der Komponist des AM I/30 war, anzuschliessen. Definitiv bewiesen ist damit natürlich noch nichts.
    Zuletzt geändert von Tellensohn; 06.02.2016, 20:25.
  • Tellensohn
    Erfahrener Benutzer
    Chef de Bataillon
    • 16.02.2011
    • 1253

    #2
    Hier eine ältere Ausgabe des Handbuchs der musikalischen Literatur (2. Auflage, 1828; die 1. Auflage von 1817 enthält noch keine Werke der Marschsammlung):



    Es bestätigt sich, was ich vermutet habe: auch hier wird für den AM I/30 kein Komponist genannt (der Eintrag findet sich S.46)

    Kommentar

    • Tellensohn
      Erfahrener Benutzer
      Chef de Bataillon
      • 16.02.2011
      • 1253

      #3
      Ein wohl noch früheres Zeugnis (um 1819 - 1828) für die fehlende Benennung des Komponisten von AM I/30:



      pdf 71ff.


      Meines Erachtens ist damit definitiv erwiesen, dass die Russen recht haben und Haase nicht der Komponist von AM I/30 war. Selbst wenn man annähme, dass der Name Haases aus welchen Gründen auch immer zunächst nicht genannt worden wäre, so hätte man ihn doch garantiert hinzugefügt, nachdem Haase die Nachfolge Dörfeldts angetreten hatte (1830). Weshalb auch nicht? Dass dies nicht passiert ist (s. etwa die Ausgabe des Handbuchs von 1844), sagt alles.
      Zuletzt geändert von Tellensohn; 09.08.2016, 09:05.

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