Zum Musiker Jean-Louis Sabon (69e de ligne)

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  • Tellensohn
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    • 16.02.2011
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    Zum Musiker Jean-Louis Sabon (69e de ligne)

    In seinen Memoiren schreibt der Musiker Jean-Louis Sabon, er sei 1791 in Genf geboren. Das ist wohl richtig, denn im Vorwort zu den Memoiren - zu finden in Soldats Suisses au Service Etranger, Genf, 1910 - findet sich mit Verweis auf eine wohl unabhängige Quelle, augenscheinlich das Pfarrgemeinderegister der Genfer Pfarrgemeinde La Madeleine, das Geburtsdatum 2. März 1791 (S.3). Aus reiner Neugier habe ich in den Matrikelbüchern von Vincennes nach den Einträgen zu Sabon gesucht und drei Einträge gefunden. Überraschung: das Geburtsdatum ist dort stets mit "1777" angegeben (ohne Tag und Monat).

    Es ist offensichtlich, dass dieses Datum "getürkt" wurde, vermutlich weil der Knabe Sabon die Voraussetzungen, um in die Armee aufgenommen zu werden, dazu noch als Musiker, in keinster Weise erfüllte.

    Bisher war ich davon ausgegangen, dass Sabon als enfant de troupe aufgenommen worden war. Ich habe mich ganz offensichtlich geirrt.

    Die Voraussetzungen, unter welchen man als enfant de troupe aufgenommen wurde, sind in Berriat, Législation militaire, Bd.2, S.873ff. klar beschrieben:



    Sabon war nicht das Kind eines Soldaten, auch sonst weder Voll- noch Halbwaise. Aus seiner Biographie wird deutlich, dass scheinbar beide Eltern noch lebten - wenn auch getrennt; er war seiner Mutter anvertraut - und er im Prinzip ausgebüxst war, um als "Freiwilliger" aufgenommen zu werden, und so ist es in den Matrikelbüchern denn auch verzeichnet: "enrôlé volontairement". Er ist aber nicht als "enfant de troupe" registriert worden, auch nicht als Soldat, und zunächst offenbar auch nicht als "musicien", denn selbst als enfant de troupe hätte er, der laut Matrikelbüchern dem Regiment am 18. Prairial An 11 (7. Juni 1803) beigetreten war, mit 12 Jahren noch nicht der Regimentskapelle zugeteilt werden dürfen (vorgeschrieben war ein Mindestalter von 14 Jahren; s. Berriat, S.875). Der Eintrag "Musicien", der sich im Matrikelbuch von 1802/04 findet, ist m.E. erst später, sicher nicht vor 1805 (Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters), eher wohl anlässlich seiner Ernennung zum offiziellen "musicien de l'état-major" erfolgt, da er vom Datum "le 6 Mars 1808" begleitet wird (auch aus Sabons Memoiren geht hervor, dass er damals zum "musicien de l'état-major" ernannt wurde (op.cit., S.89). Davor scheint man seine Stellung einfach offengelassen zu haben.

    Auch hat man zunächst offenbar nicht gewusst, wo man ihn - glaubwürdig - regimentsintern unterbringen sollte. Aus den Memoiren wissen wir, dass Sabon von Anfang an der Musik zugeteilt wurde und sich auch stets im Gefolge der Musiker, de facto also im Gefolge des État-major befand.

    Im frühesten Matrikelbuch (von 1802/04) finden wir in der Spalte, die eigentlich die Funktion der Regimentsangehörigen bezeichnen sollte, den Eintrag - wenn ich das richtig sehe - "Etat major" (später, ich vermute wie gesagt 1808, mit "Musicien" überschrieben). Erstmal gehört so ein Eintrag schon gar nicht in diese Spalte (wollte der Schreiber zuerst vielleicht "e...nfant de troupe" schreiben?), und zweitens liest man in der Spalte links davon, wo sich die Zuteilung innerhalb des Regiments findet, die Einträge "2e Bon. 2e Compie" (2. Bataillon, 2. Kompanie), dann "2e Bon 5e C" (2. Bataillon 5. Kompanie), dann "Etat-major". Das zeugt von Unsicherheit - oder, mehr noch vielleicht, von einer versuchten "Verschleierungstaktik" gegenüber der Militäradministration? (Im Eintrag von 1811/12 - also als Sabon schon längst offizieller "musicien de l'état-major" war - steht dann überhaupt nur noch "Etat major".)

    Allerdings scheint man die Sache von Anfang an nicht ganz so ernst genommen zu haben und es sieht sogar fast danach aus, als hätte man es darauf ankommen lassen. Nicht nur wäre der Altersunterschied zwischen einem 12-Jährigen (geb. 1791) und einem 26-Jährigen (geb. 1777) natürlich bei der nächstbesten Inspektion ohnehin aufgefallen, man hat sogar in den Matrikelbüchern selbst einen Hinweis darauf gegeben, dass mit dem Geburtsjahr "1777" etwas nicht stimmen konnte. Bei der Grössenangabe steht nämlich "taille...croissante..." (Eintrag 1802/04) bzw. "croissant" (Eintrag 1811/12), also "im Wachstum begriffen". Wie sollte denn ein 26-jähriger noch im Wachstum begriffen sein? Erst im 3. Eintrag (1814/15) lesen wir, wie gross schliesslich der erwachsene Sabon war: 1,76m.

    Man sieht also: auch offiziellen Dokumenten sollte man nicht blind vertrauen (sogar dann nicht, wenn sie nicht für die Nachwelt oder die Öffentlichkeit bestimmt sind...).

    Im Anhang die drei Einträge zu Sabon in den Matrikelbüchern von Vincennes:





    Zuletzt geändert von Tellensohn; 14.08.2016, 17:04.
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