Ich sehe es inzwischen wie HKDW, daß die Grenadier-Bataillons keine Fahnen bekamen, weil sei nur aus Kompanien verschiedener Regimenter zusammengesetzt waren.
Das erste Grenadier-Bataillon, das Fahnen erhielt, war am 24. März 1812 das Leib-Grenadier-Bataillon, das als einziges Grenadier-Bataillon komplett zu einem einzigen Regiment, dem Leib-Infanterie-Regiment, gehörte.
Die Kabinetts-Ordre an das Allgemeine Krieges-Departement vom 28. März 1812 bestimmte dann:
Den Generalen &c. wurde das mitgeteilt durch eine Verfügung des Allgemeinen Krieges-Departements vom 3. April 1812 mit dem Bemerken, daß ein jedes Infanterie-Regiment diejenige Fahne, welche sein mobilgemachtes Musketier-Bataillon zurückließe, an die Grenadiere abzugeben habe, so daß alsdann sämmtliche Grenadier- und zurückbleibenden Musketier-Bataillone ein jedes mit zwei Fahnen versehen seien.
Seit einer Kabinetts-Ordre vom 10. Mai 1811 sollte jedes Musketier-Bataillon von seinen zwei Fahnen nur eine ins Feld mitnehmen.
(Geschichte der Königlich Preußischen Fahnen, Bd. 1, S. 13; Bd. 2, S. 23)
Das erste Grenadier-Bataillon, das Fahnen erhielt, war am 24. März 1812 das Leib-Grenadier-Bataillon, das als einziges Grenadier-Bataillon komplett zu einem einzigen Regiment, dem Leib-Infanterie-Regiment, gehörte.
Die Kabinetts-Ordre an das Allgemeine Krieges-Departement vom 28. März 1812 bestimmte dann:
Ich will, daß gleich dem Leib-Grenadier-Bataillon, jedes der übrigen Grenadier-Bataillons mit zwei Fahnen versehen werden und daß dazu jedes der beiden Regimenter, zu denen das Bataillon gehört, eine Fahne an dasselbe abliefern soll. Das allgemeine Kriegs-Departement hat hiernach das Erforderliche an die Bataillons und Regimenter zu erlassen.
Seit einer Kabinetts-Ordre vom 10. Mai 1811 sollte jedes Musketier-Bataillon von seinen zwei Fahnen nur eine ins Feld mitnehmen.
(Geschichte der Königlich Preußischen Fahnen, Bd. 1, S. 13; Bd. 2, S. 23)
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