Josephines Witwenversorgung

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  • Josefa
    Neuer Benutzer
    Soldat
    • 09.07.2018
    • 14

    Josephines Witwenversorgung

    Noch eine sehr "zivile" Frage meinerseits, mit der mir vielleicht jemand von euch weiterhelfen könnte: In Artikel 15 der Konstitution von 1804 heißt es (das ist jetzt aus Wikisource)

    "L'Empereur pourra fixer le douaire de l'impératrice et l'assigner sur la liste civile ; ses successeurs ne pourront rien changer aux dispositions qu'il aura faites à cet égard."

    Wenn ich richtig übersetze, bedeutet es, dass der Kaiser das "Erbe" der Kaiserin, also wohl ihre Versorgung im Fall seines Ablebens, festlegt. Wie wurde diese Frage denn von Napoleon geregelt, und wo? Was hätte Josephine denn im Fall seines Todes als Kaiserinwitwe erhalten? Änderten sich die Regelungen im Laufe der Jahre?
  • Tellensohn
    Erfahrener Benutzer
    Chef de Bataillon
    • 16.02.2011
    • 1253

    #2
    Googel doch einfach mal nach bspw. "douaire imperatrice Josephine de Beauharnais", o.ä.

    Ganz allgemein findet sich dazu z.B. hier etwas (Quelle aus dem Jahr 1810):



    Die Höhe der Rente Josephines nach der Scheidung wurde offenbar auf 2 Millionen Francs pro Jahr festgelegt (Quelle aus dem Jahr 1814):



    Dazu kommen vielleicht noch weitere Zustüpfe.

    Einfach mal brainstormen, welche Stichwörter zu relevanter Information führen könnten...

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    • Josefa
      Neuer Benutzer
      Soldat
      • 09.07.2018
      • 14

      #3
      Danke dir, Tellensohn. Versucht hätte ich das schon, aber ohne echtes Ergebnis. Ein bisschen was findet sich z.B. bei Frédéric Masson, "Joséphine répudiée" - aber auch da geht es immer nur um die Abfindung und Pension, die Josephine nach der Trennung von Napoleon erhalten hat, sobald man konkrete Zahlen sucht. Das wundert mich ein bisschen, und deswegen hatte ich meine Frage überhaupt gestellt. Ich kenne das bisher so, dass bei der Hochzeit eines Souveräns der Witwensitz und die Versorgung der Fürstinwitwe Teil der Verhandlungen waren. Entfällt natürlich in diesem Fall, da Napoleon sich ja erst lange nach der Heirat mit Josephine kaiserte. Aber wann und wie wurde das denn geklärt? Laut Verfassung "konnte" (nicht: musste) der Kaiser die Witwenversorgung aus der Zivilliste (also sozusagen von seinem "Gehalt", ja?) bestreiten.
      Ich würde gern wissen: Wie viel konkret hätte Napoleon seiner Ehefrau denn zugebilligt im Falle seines Todes? Oder galt immer noch der "bürgerliche" Heiratskontrakt?

      Die Regelungen unter deinem ersten Link stammen ja schon aus dem Jahr 1810 - da ist die Frage, ob sie für Josephine überhaupt noch galten. Ich vermute, sie betreffen bereits Marie Louise. Deren Erb- und Pensionsansprüche wurden wohl, wie sich das gehört, während der Hochzeitsverhandlungen geklärt (vier Millionen pro Jahr, also exakt das Doppelte von dem, was Josephine erhielt, laut Masson). Und auch diese Regelungen besagen nur ganz allgemein, wer zahlt, nicht wieviel.

      Genau die konkrete Höhe der Witwenpension zwischen 1804 und 1809 würde mich interessieren. Beziehungsweise die Frage: Hat Napoleon sich überhaupt darum gekümmert? Wenn Napoleon 1805 bei Austerlitz oder 1807 bei Friedland oder 1808 in Spanien erschossen worden wäre, wie hätte Josephines finanzielle Situation ausgesehen? (Abgesehen davon, dass sie sicher hochverschuldet gewesen wäre wie üblich ^_^.)

      (Was Napoleon nach der Trennung für Josephine festsetzte, stand übrigens, darauf legt Masson Wert, im Gegensatz zu dem Regelungen der Verfassung von 1804. Josephines Pension wurde mitnichten aus der Zivilliste bezahlt, sondern waren eine zusätzliche Zahlung des Staats.)

      Kommentar

      • Tellensohn
        Erfahrener Benutzer
        Chef de Bataillon
        • 16.02.2011
        • 1253

        #4
        Bin mit dieser Materie leider überhaupt nicht vertraut, deshalb kann ich nicht sagen, ob irgendwelche verbindlichen Regelungen für die Jahre 1804-1809 bestehen. Entsprechende Dokumente habe ich bisher nicht angetroffen. Den Ehevertrag von 1796 kennst du ja vielleicht? In Artikel 4 heisst es, dass der künftige Ehemann der künftigen Gattin "un douaire de quinze cens livres de rente annuelle et viagère, valeur ancienne..." aussetzt...




        Zu "...livres...valeur ancienne..." s. hier:

        Zuletzt geändert von Tellensohn; 09.09.2018, 09:51.

        Kommentar

        • Tellensohn
          Erfahrener Benutzer
          Chef de Bataillon
          • 16.02.2011
          • 1253

          #5
          Zitat von Josefa Beitrag anzeigen
          ... Marie Louise. Deren Erb- und Pensionsansprüche wurden wohl, wie sich das gehört, während der Hochzeitsverhandlungen geklärt (vier Millionen pro Jahr, also exakt das Doppelte von dem, was Josephine erhielt, laut Masson).
          Vier Millionen? Aber das ist doch nicht die Höhe der Rente allein, oder?

          Der Ehevertrag vom 9. März 1810, Artikel 7, besagt, dass die Rente (douaire) 500'000 francs jährlich beträgt, ab Beginn des Witwenstands bis zum Tod. Das wäre dann ein Viertel dessen, was Joséphine zugesprochen wurde.





          Aber die Rente besteht ja offenbar nicht nur aus Geldwerten, sondern auch aus Immobilien, Kunstwerken, Schmuck, etc. Wie gesagt, ist nicht mein Gebiet.
          Zuletzt geändert von Tellensohn; 09.09.2018, 11:49.

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          • Josefa
            Neuer Benutzer
            Soldat
            • 09.07.2018
            • 14

            #6
            Meines auch nicht, daher ja auch meine dummen Fragen . Ich hatte die Zahl von vier Millionen für Marie Louise aus Frédéric Masson, "Joséphine répudiée", Seite 132f. Aber vielleicht habe ich mit meinen beschränkten Sprachkenntnissen einfach etwas missverstanden? Vielleicht kann "douaire" in diesem Zusammenhang auch eine andere Bedeutung haben?

            "Et durant ce temps, Berthier court sur la route de Vienne, ambassadeur extraordinaire chargé de demander la main de l'archiduchesse Marie Louise; la Maison de la nouvelle Impératrice est nommée; on prépare le trousseau et la corbeille; le douaire, injure suprême, est fixé à quatre millions."

            Wobei es mir, wie gesagt, gar nicht um einen Vergleich der beiden napoleonischen Kaiserinnen geht, sondern um die Frage, ob Napoleon nach 1804 und vor der Regelung, die anlässlich der Eheauflösung getroffen wurde, überhaupt irgendeine Regelung für die damalige Kaiserin getroffen hatte und wie sie aussah. Immerhin war es bei ihm ja wirklich jederzeit möglich, dass er aus einer Schlacht nicht mehr zurückkam. Oder hatte er wirklich keine Vorsorge getroffen und hätte Josephine samt Anhang der Großzügigkeit seines Nachfolgers überlassen?

            Kommentar

            • Sans-Souci
              Erfahrener Benutzer
              Major
              • 01.10.2006
              • 1841

              #7
              Hier ein paar Definitionen von douaire über die Jahrhunderte hinweg:

              Kommentar

              • Josefa
                Neuer Benutzer
                Soldat
                • 09.07.2018
                • 14

                #8
                Vielen Dank @Sans-Souci! Ich habe den Eindruck, dass sowohl Napoleon als auch Eugène den Begriff leicht anders verwenden, eher im Sinne einer "Abfindung" oder "Rente", aber sei's drum. Gemeint ist auf jeden Fall etwas, das die ehemalige Gattin, ob nun geschieden oder verwitwet, zu ihrem Lebensunterhalt verwenden kann. Das genügt mir, denke ich; mit juristischen Begriffen tue ich mir schon im Deutschen schwer.

                Wenigstens ist mir inzwischen klar geworden, woher die unterschiedlichen Angaben für das "douaire" von Marie Louise kommen und woher Frédéric Masson die Zahl vier Millionen nimmt. Die Zahl stammt aus einem "senatus consulte" vom Februar 2013.

                "Le douaire de Sa Majesté Impériale et Royale l'impératrice Marie Louise est fixé à un revenu annuel de quatre millions de Francs […]"
                (Aus: Napoléon et Marie Louise. Souvenirs historiques, S.64,https://books.google.de/books?id=I8P...louise&f=false)


                Da hat Napoleon offenbar, bevor er wieder in den Krieg aufbrach, Marie Louise' Versorgung noch einmal gehörig aufgebessert. Ich weiß zwar nicht, ob das außer mir noch jemanden interessiert, aber der Vollständigkeit halber wollte ich's doch einfügen. Auch wenn es mir für mein eigentliches Problem nicht wirklich weiterhilft.
                Zuletzt geändert von Josefa; 10.09.2018, 14:49.

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