Instruktion für die Auditeure der chursächsischen Armee

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  • Da Capo
    Erfahrener Benutzer
    Adjudant
    • 23.10.2006
    • 827

    Instruktion für die Auditeure der chursächsischen Armee

    Für die Sachsen- Dienst- und Rechts-Interessierten unter Euch:

    Instruktion für die Auditeure der kurfürstlich sächsischen Armee

    enthält die bis 1813 gültigen Vorschriften
    - Instruktion für die Auditeure vom 25.10.1794
    - Instruktion wie bei der Armee ein Standrecht gehalten werden soll vom 19.04.1758
    - wegen der Diebstähle unter Kameraden vom 22.11.1790
    - Von der Handhabung der Justiz (Buch 4 Kap. 7 Dienstreglement der Infanterie von 1753
    - Kriegsartikel vom 30.11.1700

    Wenn der Feind in Schußweite ist, bist Du es auch. Vergiss dabei nie, dass Deine Waffe vom billigsten Anbieter stammt.
  • Sans-Souci
    Erfahrener Benutzer
    Major
    • 01.10.2006
    • 1841

    #2
    Hatten sich die Kriegsartikel in der Sächsischen Armee seit 1700 nicht verändert ? In welchem Jahr wurden dann neue (modifizierte) Kriegsartikel publiziert ?

    Kommentar

    • Da Capo
      Erfahrener Benutzer
      Adjudant
      • 23.10.2006
      • 827

      #3
      Diese Kriegsartikel von 1700 werden noch 1805 (6.Band/Handbuch der chursächsischen Gesetze) als die gültigen angegeben.
      Die 1811 niedergesetzte Juristen-Kommission sollte ein neues Militärrecht und auch neue Kriegsartikel ausarbeiten. Diese Kommission saß aber - soweit ich dies bis jetzt überblicken kann - noch im Herbst 1813 darnieder. Man war - wie man in den Akten sehen kann - durchaus fleißig, aber es ist nichts zu finden, was die königl. Genehmigung erhalten hat.

      Ich kann aber selbstverständlich nicht ausschließen, dass es Änderungen gegeben hat. Ich kann lediglich nach der mir bekannten Aktenlage urteilen. Sollten also Informationen vorhanden sein, die eine andere Situation wiedergeben, so bin ich für jede Mitteilung dankbar.

      Ab dem Herbst 1813 änderte sich die Lage. Der Herzog von Weimar wollte 1814 das weimaranische Kriegsrecht angewendet wissen (ob dies tatsächlich zur Anwendung kam = ?) und ich nehme an, dass die Preußen dann 1815 das preußische Kriegsrecht exekutierten, beide Rechte müssten eigene Kriegsartikel enthalten (da diese bei den Sachsen mindestens 1mal monatlich verlesen wurden, erscheint mir eine Einführung relativ leicht zu sein). Die Truppen wurden ja ab Herbst 1813 nicht mehr auf den König sondern die hohen Souveräne eingeschworen.
      Wenn der Feind in Schußweite ist, bist Du es auch. Vergiss dabei nie, dass Deine Waffe vom billigsten Anbieter stammt.

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