In Zeiten der Finanzkrise schließen sich Anleger, die ihre Einlagen nicht zurückerhalten, in „Selbsthilfegruppen“ wie z.B. der „Madoff Survivor Group“ zusammen.
Am Anfang einer solchen Gruppe steht, dass man über das redet, was einem widerfahren ist.
Was in der Finanzkrise hilfreich sein kann, ist vielleicht ja auch auf unser Metier anwendbar.
So habe ich vor längerer Zeit eine Einlage bei Paul Dawson in Form von Informationen (Text und Bildmaterial) zur sächsischen Artillerie getätigt, für die eine verzinste Einlagenrückzahlung in Form von 3 Exemplaren des zu verfertigenden Buches vereinbart wurde.
Im Gegensatz zur unterstellten automatischen Einlagenrückzahlung war diverser Schriftwechsel nach bestehender Möglichkeit der Einlagenrückzahlung (Erscheinen des Buches) notwendig, um beim Einlagenverwalter diese (eigentliche) Selbstverständlichkeit zu thematisieren.
Mit einem Verweis auf einen anderen - in der bisherigen Vereinbarung nicht genannten -Einlagenrückzahler (in diesem Falle der Verlag, gegen den ich keinerlei Ansprüche geltend machen kann) und einer nicht zu verkennenden Unlust, wenigstens die Garantiesumme (hier das obligatorische Belegexemplar) zurückzuzahlen, haben sich die Aktivitäten des Herrn Dawson erschöpft.
Nach meinen rudimentären Rechtskenntnissen erfüllt dies wohl den Tatbestand des Anlagenbetruges.
Natürlich kann ich mit einer sicher guten Chance auf Erfolg versuchen, Herrn Dawson durch böse Briefe dazu bringen, wenigstens die Garantiesumme auszuschütten. Aber ich will – und dies ist sicher nachzuvollziehen – mir nicht einen mir vereinbarungsgemäß zustehenden Anteil erbetteln. Das habe ich nicht nötig.
Meine Frage ist nun, ob es unter den Forumsmitgliedern weitere Betroffene gibt oder ich der einzige Gelackmeierte bin.
Am Anfang einer solchen Gruppe steht, dass man über das redet, was einem widerfahren ist.
Was in der Finanzkrise hilfreich sein kann, ist vielleicht ja auch auf unser Metier anwendbar.
So habe ich vor längerer Zeit eine Einlage bei Paul Dawson in Form von Informationen (Text und Bildmaterial) zur sächsischen Artillerie getätigt, für die eine verzinste Einlagenrückzahlung in Form von 3 Exemplaren des zu verfertigenden Buches vereinbart wurde.
Im Gegensatz zur unterstellten automatischen Einlagenrückzahlung war diverser Schriftwechsel nach bestehender Möglichkeit der Einlagenrückzahlung (Erscheinen des Buches) notwendig, um beim Einlagenverwalter diese (eigentliche) Selbstverständlichkeit zu thematisieren.
Mit einem Verweis auf einen anderen - in der bisherigen Vereinbarung nicht genannten -Einlagenrückzahler (in diesem Falle der Verlag, gegen den ich keinerlei Ansprüche geltend machen kann) und einer nicht zu verkennenden Unlust, wenigstens die Garantiesumme (hier das obligatorische Belegexemplar) zurückzuzahlen, haben sich die Aktivitäten des Herrn Dawson erschöpft.
Nach meinen rudimentären Rechtskenntnissen erfüllt dies wohl den Tatbestand des Anlagenbetruges.
Natürlich kann ich mit einer sicher guten Chance auf Erfolg versuchen, Herrn Dawson durch böse Briefe dazu bringen, wenigstens die Garantiesumme auszuschütten. Aber ich will – und dies ist sicher nachzuvollziehen – mir nicht einen mir vereinbarungsgemäß zustehenden Anteil erbetteln. Das habe ich nicht nötig.
Meine Frage ist nun, ob es unter den Forumsmitgliedern weitere Betroffene gibt oder ich der einzige Gelackmeierte bin.
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