In einem von Berthier unterzeichneten und wohl vom Chef des sächs. Generalstabes übersetzten Tagesbefehl vom 08.06.1812 steht der (für mich) kryprische Satz: „… Ferner wollen S.M. daß bey den General-Stäben der alliierten Corps oder (wieder?) derjenigen (diejenigen?) Officiers, welche mit besonderen Anstellungs-Briefen versehen sind, und die bey der Organisation vorgeschriebene Anzahl nicht übersteigen, angestellt werden…“ Hat irgendjemand eine Ahnung, was es mit dieser Verfügung auf sich hat?
Im gleichen Befehl wird auch verfügt, dass sich die Gesandten oder diplomatischen Bevollmächtigten und Offiziere der alliierten Mächte (welche vermutlich dem kaiserl. Hauptquartier attachiert waren) immer in Städten 10 Meilen im Rücken der Armee aufzuhalten haben (zu dieser Zeit waren das die Städte an der Weichsel) und bei einer Ortsveränderung der Armee neue Aufenthaltsorte zugewiesen bekommen.
Im gleichen Befehl wird auch verfügt, dass sich die Gesandten oder diplomatischen Bevollmächtigten und Offiziere der alliierten Mächte (welche vermutlich dem kaiserl. Hauptquartier attachiert waren) immer in Städten 10 Meilen im Rücken der Armee aufzuhalten haben (zu dieser Zeit waren das die Städte an der Weichsel) und bei einer Ortsveränderung der Armee neue Aufenthaltsorte zugewiesen bekommen.
Kommentar