Zitat von Baron von Alvincy
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Aushebungszahlen
Einklappen
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Was mich jetzt mal interessieren würde, gab es in Großbritannien eine Art Wehrpflicht in der Marine? Man liest immer wieder davon, dass die Royal Navy ständig Schiffe nach britischen Seeleuten abgraste, selbst wenn deren Status ungeklärt und das Schiff einer fremden Macht angehörte. Gab es dafür eine rechtliche Grundlage oder war das die übliche Britenpiraterie, die da sonst vor keiner Art des Kriegsverbrechens zurückschreckte?
Grüße
Gunter
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Rekrutierung Royal Navy
Besser ein gutes Nachschlagewerk empfohlen als hier mit ein paar unzureichenden Sätzen ein nicht ganz unkompliziertes Thema verhandeln zu wollen und wieder auf irgendwelches "Kriegsverbrecher"-Geschwafel einzutreten. Versuchs mal mit dem hier (sehr empfehlenswert):
Insbesondere Seiten 117-128:
Part V: Naval Recruitment
1. The Problem of Naval Recruitment
2. The Press Gang
3. Other Methods of Recruiting
Grüsse, T.
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Zitat von Gunter Beitrag anzeigenEin paar unzureichende Sätze zur Beantwortung meiner Frage hätten mir durchaus genügt, da mich das Thema nur sehr am Rande interessiert.
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Aufgrund von Animositäten Beiträge zu unterlassen ist ein Verlust für alle, es ist doch einen Geben und Nehmen wie in jedem anderen Forum auch und ob der Fragende die Antwort nun zu würdigen weiß oder nicht spielt doch für jemanden der sein Wissen teilen möchte keine Rolle aber selbst wenn doch irgendeiner wird für das neue Wissen bestimmt dankbar sein.
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Aushebungen - in Theorie und Praxis
Soviel ich weiß, hat Napoleon selbst die allgemeine Wehrpflicht in Frankreich wieder aufgehoben.
Was den Militärdienst in Europa um 1800 betrifft, so stieß er überwiegend auf Ablehnung, nicht nur in Großbritannien. Wer von den jungen Männern konnte, drückte sich und fand dabei durchaus Unterstützung von seinem sozialen Umfeld (Familie, Gemeinden). Das galt auch für Frankreich und die Grande Armée Napoleons.
Bei den Aushebungen bzw. den Märschen zu den jeweiligen Einheiten sollte man berücksichtigen, wie viele Männer man durch "Schwund" verlor. Statt "Auf in den Kampf" hieß die Parole vermutlich eher "Ab in die Büsche!" ;-)
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Ein Beleg für eine richtiggehende "Aufhebung" des Jourdan'schen Gesetzes von 1798 ist mir auch nicht untergekommen; aber durch die unter Napoleon wieder eingeführten umfangreichen Ausnahmeregelungen sowie die Möglichkeit der Stellvertretung (wodurch vor allem die Bürgerlichen begünstigt wurden), wurde die allgemeine Wehrpflicht im Sinne des unbeliebten Jourdan'schen Gesetzes de facto aufgehoben. D.h., während man in anderen Gebieten wie in diversen Rheinbundstaaten etc. eine "echte" allgemeine Wehrpflicht möglichst ohne Stellvertretung und Ausnahmen anstrebte, wurde im napoleonischen Frankreich schrittweise davon Abstand genommen und hier fand dann eine Entwicklung Richtung Berufsheer statt.
Literatur z.B.: Blanton, Harold D.: Conscription in France during the era of Naopleon. In: Conscription in the Naopleonic Era. A revolution in military affairs?, 6 - 24.
Planert, Ute: Der Mythos vom Befreiungskrieg. Frankreichs Kriege und der deutsche Süden: Alltag - Wahrnehmung - Deutung 1792 - 1841.
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Ihrer Formulierung nach deutete die levée en masse mit der Miteinbeziehung der gesamten Bevölkerung - auch Alte, Frauen und Kinder - in die Kriegsanstrengung angesichts des bedrohten Vaterlandes tatsächlich in Richtung allgemeine Wehrpflicht bzw. Mobilisierung der gesamten Nation. Es handelte sich dabei aber vorerst "nur" um eine massive Truppenaushebung von angepeilten 300.000 Mann angesichts der außenpolitischen Lage, in der sich Frankreich 1792/93 befand, d.h., mit gewisser zeitlicher Begrenzung. Dass die Massenkonskription für die nächsten Jahre der Koalitionskriege beibehalten werden sollte, ließ sich zum damaligen Zeitpunkt nicht absehen. Es handelte sich quasi um einen "Notfallparagraphen".
Mit dem Jourdan-Gesetz wurde das Konzept der Massenkonskription permanent. Ausnahmen für Verheiratete etc. gab es auch schon bei der levée en masse, in dem Sinne hat das Jourdan-Gesetz vermutlich keine "Aufweichung" bewirkt.
Interessant finde ich, dass Napoleon die Bürgerlichen nach und nach durch umfangreiche Ausnahmeregelungen aus ihrer militärischen Pflicht entließ und vom Ideal des "soldat citoyen" (Bürgersoldaten) der Revolution abwich, um deren Zustimmung für seine Herrschaft zu gewinnen, während z.B. in den Rheinbundstaaten, mehr noch aber in der Reformzeit in Preußen oder auch in Österreich versucht wurde, gerade das Bürgertum über eigene Einheiten wie Landwehren miteinzubeziehen.
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