Bayerisches Bürgermilitär in zeitgenössischer Darstellung

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  • Tellensohn
    antwortet
    Zitat von Blesson Beitrag anzeigen
    Es sollte übrigens darauf hingewiesen werden, daß der Nationalgarde III. Classe erst ab dem 13.1.1814 erlaubt war, eine Uniform zu tragen, dieses jedoch aus Kostengründen nicht verpflichtend war.
    Das zu glauben fällt mir schwer.

    Bsp. Salzburg (1810 unter bayerische Herrschaft gestellt). Das vormalige Salzburger Bürgerliche Militär wurde 1811 in ein Infanterie-Bataillon der Nationalgarde III. Klasse mit einer Grenadier- und drei Füsilierkompanien sowie einer Musikbanda und einer Schützenkompanie umgewandelt. Die sollen alle keine Uniform getragen haben? Und dann gibt es ja bspw. eine Verordnung von 1812, die den Chirurgen der Nationalgarde III. Klasse das Tragen einer Uniform gestattet und aus der klar die Existenz einer Uniform ebendieser Nationalgarde III. Klasse hervorgeht. (http://books.google.ch/books?id=NJ1C...ed=0CDwQ6AEwAA)

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  • joerg.scheibe
    antwortet
    Nur mal zum besseren sachlichen Verständnis...

    darf / muß man die Vorschrift so verstehen, daß bei Nichtvorhandensein regulären Militärs die zivile berufstätige Bewohnerschaft rund um die Uhr (oder nur nachts) Patrouillendienste schob, um Ruhe und Ordnung abzusichern?

    Also genau das tat, was immer, wenn sich in einem vermeintlichen oder tatsächlichen Problembezirk heutigen Tages eine Art Bürgerwehr bildet, als
    gänzlich unangemessen, da durch keinerlei Gewaltmonopol legitimiert usw., abgelehnt wird?

    Jörg

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  • admin
    antwortet
    Wie ich schon erwähnte, findet sich der Passus schon im Gründungsbefehl des Bürgermilitärs - gleich das erste Dokument der sehr schönen Seite zur bayerischen Landwehr ... ich zitiere daraus:

    Der Dienst des bürgerlichen Militärs.

    Nie kehrt der Bürger seine Waffe gegen den äußeren Feind.
    Seine Bestimmung bleibt ausschließend, den friedlichen, rechtlichen Einwohner zu beschützen, und die Wirkungen des Gesetzes gegen polizeiliche Vergehungen und das Verbrechen zu unterstützen.
    Er übernimmt demnach beim Abzuge der Feldregimenter aus den Garnisonen den Dienst daselbst; besorgt denselben in jenen Städten, wo keine gewöhnliche Garnison liegt für beständig, um durch auszusendende Sicherheitspatrouillen die Umgebung, vor allem der öffentlichen Ruhe und Sicherheit gefährlichen Gesindel rein zu halten.
    In Bezuge auf diese militärisch‐dienstlichen Verrichtungen wird seiner Zeit noch die nähere Vorschrift folgen.
    Da ich das Originaldekret auch vorliegen habe, werde ich das als PDF noch zum Beitrag online stellen - dazu noch die versprochenen Tafeln der Augsburger zum Bürgermilitär.

    Und bitte nicht vergessen - hier geht es nicht um die bayerische Landwehr im allgemeinen, sondern um das Bürgermilitär, das ein Bestandteil der Landwehr war.

    Schöne Grüße
    Markus Stein

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  • Blesson
    antwortet
    Hier ist eine sehr gute Zusammenstellung der Quellen zur bayerischen Nationalgarde:



    Darin findet sich im Erlaß 10.6.1813 über die Verwendung der Nationalgarde III. Classe (und nur diese), daß sie keine Kriegsdienste gegen den äußeren Feind zu leisten habe.

    Es sollte übrigens darauf hingewiesen werden, daß der Nationalgarde III. Classe erst ab dem 13.1.1814 erlaubt war, eine Uniform zu tragen, dieses jedoch aus Kostengründen nicht verpflichtend war.

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  • admin
    antwortet
    Das habe ich entweder aus dem Original-Verordnungstext (Lipowsky 1810) oder aus dem Münich, der diese Verordnung zitiert. Diese sind auch oben rechts in einer Box erwähnt.

    Ich denke, das Exerzieren machte insofern Sinn, als die Bürgergardisten ja quasi die polizeiliche Hoheit in der Heimat ausüben sollten, wenn das Militär ausgerückt war. Und im Falle eines "Aufruhrs" sollten die Gardisten entsprechend der damaligen "Kriegs-" bzw. "militärischen Kunst" diesem entgegen treten.

    Zu korrigieren ist aber auf jeden Fall der von Thomas erwähnte, und von mir vergessene, Hinweis, dass Würzburg damals (noch) außerhalb der bayerischen Grenzen lag und daher auch keine bayerische Bürgergarde aufstellte.

    Schöne Grüße
    Markus Stein

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  • Blesson
    antwortet
    Schöne Serie, sehr verdienstvoll.

    Aber der Text sollte geprüft werden:

    "Der Einsatz gegen feindliche Truppen wurde ausdrücklich untersagt."

    Wo steht das? Warum sollte dann überhaupt exerziert werden, wenn nicht für kriegsmäßigen Einsatz? Die Nationalgarde der II. und III. Classe sollte nach meiner Kenntnis nur innerhalb der Grenzen des Königreiches eingesetzt werden, und war damit den Bündnisverpflichtungen des Rheinbundes entzogen.

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  • joerg.scheibe
    antwortet
    Recht interessant,

    da hat es wohl jemand im Haus der Geschichte bei der Nachkolorierung der Fleischmann-Tafel übertrieben

    Jörg

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  • Steve
    antwortet
    Greetings Markus and Thomas,

    Several items of possible interest:
    Kgl. Bayerisches Bürgermilitär Nürnberg?, um 1810:



    Bamberger Bürgermilitär Aquarell von E.T.A. Hoffmann 29. April 1809:



    "Sonst und Jetzt" Friedrich Fleischmann (1791–1834) nach einer Zeichnung von Johann Michael Volz (1784–1858), gedruckt bei Friedrich Campe, Nürnberg, 1807:



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  • admin
    antwortet
    Ja stimmt, Würzburg war "souverän" und hatte eine eigene Bürgergarde ... aber Nürnberg? Hatte das noch den Status einer "freien" Kreisstadt?

    Schöne Grüße
    Markus Stein

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  • Tom
    antwortet
    @Würzburg

    "Größere Einheiten des Bürgermilitärs standen 1810 in den folgenden Städten - auffällig ist das Fehlen der fränkischen Städte Nürnberg und Würzburg:"

    Hallo Markus,

    danke für die Veröffentlichung! Eine Anmerkung: M.E. war Würzburg 1810 ein "souveräner" Rheinbundstaat (Großherzogtum), wohl auch mit eigenem Bürgermilitär (zu letzterem hat - glaube ich - Steven H. Smith im internat. Forum jüngst was veröffentlicht).

    Gruß, Tom

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  • admin
    hat ein Thema erstellt Bayerisches Bürgermilitär in zeitgenössischer Darstellung.

    Bayerisches Bürgermilitär in zeitgenössischer Darstellung

    Ich habe heute endlich mal wieder eine zeitgenössische Bilderserie veröffentlichen können ... diesmal auch mit etwas Hintergrundinformation.

    Thema ist das Bayerische Bürgermilitär, dessen Gründungsdekret von 1807 ich fotografieren konnte und daher auch die sehr schönen Tafeln daraus publizieren kann.

    Ihr findet den gesamten Text unter http://www.napoleon-online.de/bayern...rmilitaer.html

    Da es eine Adaption des Dekrets durch die "Augsburger Schule" gab, werde ich diese noch zu einem späteren Zeitpunkt ergänzen.

    Schöne Grüße
    Markus Stein
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