Königsberg, 1. Juli 1809.
Kabinetts-Ordre.
An die Altmeister van Dahlen und Friedrich [sic] von den Zinnern Knopfmacher Gewerken zu Berlin u. Potsdam.
Se. p. geben den Altmeistern, des Zinnern Knopfmacher Gewerks zu Berlin u. Potsdam van Dahlen u. Friederich [sic], auf ihre gemeinschaftliche Vorstellung vom 5t. v. M. [Juni 1809] hierdurch zum Bescheide; daß Allerhöchstdieselben die wegen Bekleidung der Armee gegebenen Vorschriften und getroffenen Einrichtungen nicht abändern können, um durch Wiedereinführung der zinnernen Knöpfe bei der Infanterie ihnen wieder Arbeit zu verschaffen. Uebrigens behalten auch noch einige Truppen-Gattungen die zinnernen Knöpfe, so daß durch diese ihre Arbeiten für die Armee doch nicht ganz aufhören werden.
van Dahlen (oder sein Sohn?) war im Jahre 1820 noch im Geschäft:
Kabinetts-Ordre.
An die Altmeister van Dahlen und Friedrich [sic] von den Zinnern Knopfmacher Gewerken zu Berlin u. Potsdam.
Se. p. geben den Altmeistern, des Zinnern Knopfmacher Gewerks zu Berlin u. Potsdam van Dahlen u. Friederich [sic], auf ihre gemeinschaftliche Vorstellung vom 5t. v. M. [Juni 1809] hierdurch zum Bescheide; daß Allerhöchstdieselben die wegen Bekleidung der Armee gegebenen Vorschriften und getroffenen Einrichtungen nicht abändern können, um durch Wiedereinführung der zinnernen Knöpfe bei der Infanterie ihnen wieder Arbeit zu verschaffen. Uebrigens behalten auch noch einige Truppen-Gattungen die zinnernen Knöpfe, so daß durch diese ihre Arbeiten für die Armee doch nicht ganz aufhören werden.
van Dahlen (oder sein Sohn?) war im Jahre 1820 noch im Geschäft: