Unteroffiziere mit Büchsen

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  • Sans-Souci
    Erfahrener Benutzer
    Major
    • 01.10.2006
    • 1850

    Unteroffiziere mit Büchsen

    In Preußen hatten seit etwa 1744 in jeder preußischen Grenadier-Kompanie 6 Grenadier-Korporale Gewehre mit gezogenen Läufen. Im Jahre 1787 gaben sie fünf dieser Büchsen ab, um die auch bei den Musketier-Kompanien neu eingeführten Schützen-Unteroffiziere damit auszustatten. (Jedes Regiment hatte 2 Musketier-Bataillone zu je 5 Kompanien, und 2 Grenadier-Kompanien - die Umverteilung der 12 Büchsen ersparte also die Neuanschaffung.) Bei den im Jahre 1787 formierten Füsilier-Bataillonen trugen sämtliche Unteroffiziere Büchsen. Am 20. November 1807 erhielten in der gesamten Infanterie 12 Unteroffiziere jeder Kompanie Büchsen, beim Ausmarsch 1812 und später sämtliche Unteroffiziere.

    Kennt jemand ein Beispiel, daß diese Büchsen der Unteroffiziere tatsächlich im Gefecht zum Schießen verwendet worden sind oder sonstwie nützlich waren ?
  • Spaen
    Erfahrener Benutzer
    Sergent-Major
    • 26.04.2020
    • 195

    #2
    Schützenunteroffiziere sollten lt. bekannter Literatur in der Regel nicht mitfeuern. Deshalb kam es zum Bespiel 1804 bei der Vermehrung der Schützen der Füsilierbataillone zur Abgabe der gezogenen Gewehre von den Unteroffizieren an die neuernannten Schützen. (Bataillon Pelet schon einige Jahre vorher.)
    Im Schützengefecht trat in Preußen die Feuergeschwindigkeit zu Gunsten der Zielgenauigkeit zurück. Die Schützengewehre verfügten daher weder über konisches Zündloch noch über zylindrischen Ladestock. Die normale Infanterie-Muskete hatte dagegen eine 2-3 fach höhere theoretische Feuergeschwindigkeit als die 3 französischen Modelle bei etwa gleicher Leistung. (Siehe "Scharnhorstsche Schussversuche") Oft wird 1806 noch die gerade Schäftung herausgestellt. Dagegen wurden die am Ende des 19 J H. hergestellten Gewehre bereits nicht mehr gerade geschäftet. Demzufolge gab es 1806 Gewehre des sogenannten "Modells 1740" mit unterschiedlicher Schäftung, unabhängig vom sogenannten "Modell 1780".

    In Extremsituationen des Gefechts machten die Uffz. sicherlich ebenfalls Gebrauch von Ihrer Waffe. Eine besondere Erwähnung dieser Tatsache in der Literatur ist mir nicht gegenwärtig. Auch die Vorschriften, soweit mir bekannt, enthalten dazu keinen Hinweis, wobei mir die Schützeninstruktion vom 26. Februar 1789 inhaltlich nicht bekannt ist.

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    • Sans-Souci
      Erfahrener Benutzer
      Major
      • 01.10.2006
      • 1850

      #3
      Die Instruction für sämtliche Infanterie-Regimenter und Füsilier-Bataillons das Exerciren der Schützen betreffend, vom 26. Februar 1789, gibt es hier:

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      • Spaen
        Erfahrener Benutzer
        Sergent-Major
        • 26.04.2020
        • 195

        #4
        Sans-Souci, dafür herzlichen Dank!!!

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        • HKDW
          Erfahrener Benutzer
          Colonel
          • 02.10.2006
          • 2971

          #5
          Ja vielen Dank, das Thema bewegt sich meines Erachtens schon in einer Grauzone, warum sollten Schützenunteroffiziere nicht feuern, wenn es die taktische Erfordernisse erlaubten, idem auch die Offiziere, die sich ja auch am Scheibenschießen beteiligten und sicherlich durch ihre Jagderfahrungen, auch keine schlechten Schützen waren.

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          • Spaen
            Erfahrener Benutzer
            Sergent-Major
            • 26.04.2020
            • 195

            #6
            ".........warum sollten Schützenunteroffiziere nicht feuern, wenn es die taktische Erfordernisse erlaubten....."

            Situationsbedingt wurde sicherlich auch mit gefeuert. Es ist naheliegend, dass die Organisation des Schützenkampfes die vordringlichste Aufgabe der Schützen-Uffz. war.

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