Noch eine sehr "zivile" Frage meinerseits, mit der mir vielleicht jemand von euch weiterhelfen könnte: In Artikel 15 der Konstitution von 1804 heißt es (das ist jetzt aus Wikisource)
"L'Empereur pourra fixer le douaire de l'impératrice et l'assigner sur la liste civile ; ses successeurs ne pourront rien changer aux dispositions qu'il aura faites à cet égard."
Wenn ich richtig übersetze, bedeutet es, dass der Kaiser das "Erbe" der Kaiserin, also wohl ihre Versorgung im Fall seines Ablebens, festlegt. Wie wurde diese Frage denn von Napoleon geregelt, und wo? Was hätte Josephine denn im Fall seines Todes als Kaiserinwitwe erhalten? Änderten sich die Regelungen im Laufe der Jahre?
"L'Empereur pourra fixer le douaire de l'impératrice et l'assigner sur la liste civile ; ses successeurs ne pourront rien changer aux dispositions qu'il aura faites à cet égard."
Wenn ich richtig übersetze, bedeutet es, dass der Kaiser das "Erbe" der Kaiserin, also wohl ihre Versorgung im Fall seines Ablebens, festlegt. Wie wurde diese Frage denn von Napoleon geregelt, und wo? Was hätte Josephine denn im Fall seines Todes als Kaiserinwitwe erhalten? Änderten sich die Regelungen im Laufe der Jahre?
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