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Für Interessierte hier Downloadmöglichkeiten der "Historischen Zeitschrift", 1859ff.:
Gruß, Tom
Neuerscheinung Biografie Denon
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Es gibt zu Yorck's Entlassung und Wiederanstellung in Preußen zwei auf Aktenstudien fußende Aufsätze von Max Lehmann in der Historischen Zeitschrift 1890 (Bde. LXIV und LXV).
Die Droysensche Version geht wahrscheinlich auf die Erzählung des Generals Ludwig August v. Stutterheim zurück:
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Die Yorck'sche Anekdote
Die Yorck'sche Anekdote von 1779 hier:
https://books.google.de/books?id=OEQIAQAAIAAJ&&pg=PA14 (unten auf der Seite und folgende)
Für Yorck endete dies bitter und gab seinem Leben eine ganz neue Wendung: holl. Dienst, Expedition nach Ceylon (Sri Lanka) usw., Wiederanstellung in der preuß. Armee - Füs.-Batl. v. Plüskow - erst 1787.
Gruß, Tom
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Friedrich II. in diesem Zusammenhang einzubringen war argumentativ nicht so weise, denn er wird wohl immer mit der Plünderung des Schlosses Hubertusburg und des Brühlschen Palais in Verbindung gebracht. Da hatten die Preußen ihren Ruf schon selbst gründlich geschädigt. Bei Friedrich machte das das Kraut auch nicht mehr fett, zumal er sich ja auch als Falschmünzer hervortat, nicht zu sprechen von seinen Angriffskriegen.
Die Yorck-Geschichte ist natürlich auch interessant. Mich würden nähere Angaben interessieren. Ignorierte man da nur das hohe persönliche Moralgefühl oder verschleierte man eine Straftat?
Grüße
Gunter
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Zitat von Sans-Souci Beitrag anzeigenUnter diesem Link findest Du den perfekten Ort, für Dich und Tellensohn, um des letzteren Ausgangsthese und Deine Frage dazu profunde und extensiv zu erörtern, zu erwägen, zu beurteilen und grundsätzliche Antworten auf alles zu finden:
http://forum.ars-regendi.com/grundsa...l-t-23061.html
"Raub ist Raub ist Raub", etc., etc. [OT S-S, jetzt: "Grund: unwesentliches entfernt"]. Ja, ja. Mal den Obermoralischen spielen, dann wieder auf jede Moral scheissen...
Eigentlich war mein Einwurf ja nicht ganz so ernst gemeint (deutlich gekennzeichnet durch: ), hat aber scheinbar doch unangenehm berührt. Warum bloss?
So, Sans-Souci, jetzt hab ich das "Unwesentliche" auch entfernt. Kannst du jetzt besser schlafen?
Sorry, auch an Herzog Louis: Hab keine Lust mehr auf weiteres sinnloses Geplänkel (scheint mir im Moment auf zu vielen Foren "in" zu sein). Daher von meiner Seite: tschüss bis irgendwann. Vielleicht.
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Zitat von Herzog Louis Jäger Beitrag anzeigenZu b) : warum?
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Zitat von TellensohnZwei Punkte kommen mir zum Thema "Kunsträuber" ganz spontan in den Sinn:
a) Wenn ich mir mal so ansehe, was mit Kunst in "beraubten" Ländern (von Griechenland bis Ägypten, von Syrien bis Afghanistan; Italien nehme ich jetzt mal aus: insbesondere die Venezianer waren selbst "Kunsträuber") während der vergangenen Jahre so alles passiert ist, kann ich nur sagen: Hoch leben die "Kunsträuber"!
b) Lieber ein "Kunsträuber" vom Format Vivant Denons als einer vom Format Hermann Görings.
Zu b) : warum?
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Eine Übersicht des damaligen (auch internationalen) Kriegsrechts
Eine ganz gute Übersicht des damaligen (auch internationalen) Kriegsrechts gibt:
Schönlank, K., Das Kriegsrecht in den Deutschen Befreiungskriegen 1813-1815. Berlin: Universitätsbuchdruckerei G. Schade, 1910 (zgl. Diss. Uni Rostock)
Ich hänge mal das Kapitel zum Beutemachen an. Offensichtlich hat zwischen dem 7-jährigen Krieg und den Revolutions-/Napoleonischen Kriegen ein "Bewusstseinswandel" hinsichtlich des Erlaubtseins von Plünderungen von Galerien u.ä. Kulturgütern stattgefunden, s. den Verweis auf Friedrich d. Gr., S. 50. Ich erinnere mich auch, gelesen zu haben, dass Yorck z.Zt. Friedrichs - aus Disziplinargründen - aus dem preuß. Heer entlassen wurde (Yorck hatte vor einem anderen Offizier den Sponton umgedreht - Anlass war, dass der so angegriffene Offizier zuvor im "Kartoffelkrieg" etwas aus einer Kapelle - ich meine eine Altardecke o.ä. - hatte mitgehen lassen, was Yorck wiederum als entehrend empfand). O tempora, o mores...
Gruß, Tom
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Aus dem Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1792, §. 197:
§. 197. Das Eigenthum feindlicher Unterthanen, die weder zur Armee gehören, noch derselben folgen, kann nur zur Beute gemacht werden, wenn der Befehlshaber der Truppen die ausdrückliche Erlaubnis dazu gegeben hat.
Es kann also im Prinzip Beute gemacht werden, wie man (der Befehshaber) will ...
Allerdings bezieht sich das nur auf Untertanen, der Besitz des feindlichen Landesherren war in Preußen demnach tabu ?
Hier noch, was Krünitz 1790 dazu schreibt:
Interessant die Bemerkung auf Seite 65:
Da, nach dem Völker-Rechte, das Eroberte, es bestehe in unbeweglichen, oder beweglichen Dingen, ein wahres Eigenthum des Eroberers wird [...]
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Interessanter ist die zeitgenössische Beurteilung dieses "Raubes". Im Jahre 1814 kam anscheinend niemand auf die Idee, die Kunstschätze vom besiegten Frankreich zurückzufordern (von der Berliner Quadriga mal abgesehen). Wurden die Beschlagnahmungen der Kunstwerke möglicherweise auch von den "Beraubten" als Beuterecht betrachtet ?
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Neuerscheinung Biografie Denon
Aus der "Zeit":
"'Der glückliche Kunsträuber': Das Auge Napoleons -
Vivant Denon, erster Direktor des Louvre und einer der großen Kunsträuber des 19. Jahrhunderts, hat in Reinhard Kaiser seinen Biografen gefunden."
www.zeit.de/2016/30/der-glueckliche-kunstraeuber-vivant-denon-reinhard-kaiser/komplettansicht?print
Gruß, TomStichworte: -
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