Wir hatten vorhin eine kurze Diskussion darüber.
Meiner unfundierten Meinung nach war der Normalfall, daß ein verwundeter Soldat das Gefecht verließ - sobald Blut floß, war seine Schuldigkeit getan und er konnte gehen, auch wenn es nur ein Streifschuß war.
Kennt jemand Quellen, die das bestätigen, oder widerlegen ? Vorschriften habe ich zu dem Thema keine gefunden.
Meiner unfundierten Meinung nach war der Normalfall, daß ein verwundeter Soldat das Gefecht verließ - sobald Blut floß, war seine Schuldigkeit getan und er konnte gehen, auch wenn es nur ein Streifschuß war.
Kennt jemand Quellen, die das bestätigen, oder widerlegen ? Vorschriften habe ich zu dem Thema keine gefunden.
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