Handfeuerwaffen der Infanterie-Offiziere

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  • Gardekosak
    Erfahrener Benutzer
    Sergent-Major
    • 24.03.2015
    • 222

    Handfeuerwaffen der Infanterie-Offiziere


    Hallo,

    heute möchte ich eine Frage zur Diskussion stellen, die mich schon lange bewegt, aber bisher keine genauen Informationen gefunden habe. Bei der Beschreibung der Uniform und Ausrüstung von Infanterie-Offizieren werden meist nur die Blankwaffen aufgeführt. Handfeuerwaffen werden so gut wie nie erwähnt. War es den Infanterie-Offizieren überhaupt gestattet, Pistolen zu führen? Mit Sicherheit hatten viele Offiziere Pistolen in ihrem Privatbesitz. Aber war es ihnen gestattet, diese im Feldzug offiziel zu tragen?

    Ich habe schon zeitgenössische Abbildungen gesehen, worauf Infanterie-Offiziere Pistolen in einer Art Holster (ähnlich dem Holster an den Kavallerie-Sätteln) über die Schulter tragen. Diese Tragweise scheint aber eher improvisiert zu sein.

    Ich würde mich freuen, mehr über dieses Thema zu erfahren.

    Gruß
  • Ocaulid
    Neuer Benutzer
    Enfant de Troupe
    • 02.10.2025
    • 0

    #2
    Moin,

    Die Frage von Feuerwaffen der Offiziere hat mich bereits auch etwas beschäftigt, wobei ich nur sehr geringe Informationen gefunden habe und dementsprechend vermutlich leider auch nur wenig helfen kann.

    Ursprünglich hatte mich der Text von Klusemann zu den Württembergischen Jägertruppen (bei den Workshops der Rheinbundstaaten zu finden) auf diese Fragestellung aufmerksam gemacht, da er dort das Dekret zur Aufstellung einer Jägerkompanie von 1799 zitiert hatte, wo er wiedergibt "Die Officiers-Röcke sind nach dem Schnitt der Übrigen, ebenso Farbe der Röcke und Beinkleider, zum Ausrucken tragen die Officiers Hüte wie die Gemeinen, Säbel und Büchse". Dieser Satz würde zwar eine Verwenundung von Feuerwaffen der Württembergischen Jägeroffiziere nahelegen, jedoch erscheint es mir als ob Kluseman das Dekret nicht korrekt wiedergegeben/ zitiert hat. Da ich gewissen Differenzen zwischen seiner Zitierung und dem Originaldokument, soweit ich dieses Entziffern konnte, bemerkte (Das Dekret ist als Digitalisat in den Beständen des Hauptstaatsarchivs Stuttgart zu finden: A 30 a Bü 90 : Dekrete des Herzogs zu personellen Angelegenheiten der Offiziere wie Ernennungen, Besoldung, Kommandierungen, Entlassungen, Erteilung der Patente​.).

    Stadlinger hat in seinem Werk zur Württembergischen Militärgeschichte geschrieben, dass 1817 im Zuge der Reformen König Wilhelms nach seiner Thronbesteigung auch eine Veränderung der Bewaffnung stattfand, "die den Officieren der Linien-Infanterie-Regimenter bisher vorgeschriebenen Feuergewehre und Carouche wurden abgeschafft." (Stadlinger, Leo Ignaz von: Geschichte des württembergischen Kriegswesens von der frühesten bis zur neuesten Zeit, Stuttgart 1856​. S.515). Genauere Details erwähnt er allerdings leider nicht.

    In Redcoat: The British Soldier in the Age of Horse and Musket von Richard Holmes wurde, soweit ich mich erinnere, auch erwähnt, dass Britische Offiziere Feuerwaffen mit nach Spanien und Portugal genommen haben, jedoch primär für die Jagd, also gewissermaßen das private Vergnügen wenn man so will.

    Mir ist bewusst, dass diese Informationen etwas dürftig sind und vermutlich nicht allzusehr weiterhelfen, habe mir aber gedacht es kann nicht schaden die Informationen die ich habe zu teilen.

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