Hallöchen,
soweit ich weiß, war die standardisierte Unterbringungsmöglichkeit durchmarschierender Truppen die Einquartierung (Biwak usw. will ich hier nicht thematisieren).
Der Quartierwirt war m.W. auch zur Erbringung von Versorgungsleistungen verpflichtet (Stroh, Holz, Wasser usw.), wofür er im Nachgang entstandene Kosten bei der Ortsobrigkeit geltend machen konnte.
Was gehörte denn eigentlich zu den normalerweise zu erbringenden Leistungen?
Gab es für die Entschädigung irgendwo fixierte Kopfpauschalen?
(Also, z.B.: "1 Mann x (Stroh+Holz+Licht) = 2 Groschen" oder so?
Gruß
Jörg
soweit ich weiß, war die standardisierte Unterbringungsmöglichkeit durchmarschierender Truppen die Einquartierung (Biwak usw. will ich hier nicht thematisieren).
Der Quartierwirt war m.W. auch zur Erbringung von Versorgungsleistungen verpflichtet (Stroh, Holz, Wasser usw.), wofür er im Nachgang entstandene Kosten bei der Ortsobrigkeit geltend machen konnte.
Was gehörte denn eigentlich zu den normalerweise zu erbringenden Leistungen?
Gab es für die Entschädigung irgendwo fixierte Kopfpauschalen?
(Also, z.B.: "1 Mann x (Stroh+Holz+Licht) = 2 Groschen" oder so?
Gruß
Jörg
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