Das Reglement für die Bekleidung und Ausrüstung der Truppen im Frieden vom 30. April 1868 schrieb (S. 51), daß auf den Säbeltaschen der "Namenszug des Königs" angebracht sei. Als am 27. Januar 1899 die Mannschaften des 1. Leib-Husaren-Regiments Nr. 1 mit Tuch bezogene Säbeltaschen erhielten, sollten diese auch mit "Königlichem Namenszuge" versehen werden.
Fiebig schreibt (Husaren heraus, S. 174), daß im Jahre 1850 auf den Säbeltaschen der Namenszug FWR "für alle Zeiten beibehalten" wurde.
Ist also mit dem "Königlichen Namenszuge" der Friedrich Wilhelms III. gemeint, also FWR, und nicht der Wilhelms I., WR ?
Da das Kaiserreich nicht mein Fachgebiet ist, habe ich leider keine Abbildungen preußischer Säbeltaschen zwischen 1870 und 1918 finden können.
Fiebig schreibt (Husaren heraus, S. 174), daß im Jahre 1850 auf den Säbeltaschen der Namenszug FWR "für alle Zeiten beibehalten" wurde.
Ist also mit dem "Königlichen Namenszuge" der Friedrich Wilhelms III. gemeint, also FWR, und nicht der Wilhelms I., WR ?
Da das Kaiserreich nicht mein Fachgebiet ist, habe ich leider keine Abbildungen preußischer Säbeltaschen zwischen 1870 und 1918 finden können.
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