Hans-Karl,
ja, ist es.
Als Erkenntnis besonders interessant sind für mich 2 Dinge:
a) dass zu den am 24.04.1810 erschienen Ergänzungen bereits ab Mai 1810 Erklärungen und Berichtungen vorgenommen wurden und
b) dass die Gouvernementsmächte schon kurz nach der Gouvernementsübernahme in die bestehenden Reglements eingriffen.
Leider gibt es im HStA DD keine diese Veränderungen betreffenden Akten (oder ich habe sie noch nicht gefunden), sondern sie gehen als „Beifang“ bei meinen anderen Recherchen mit ins Netz. Ich bin gespannt, was sich im Laufe der Zeit noch so finden lässt.
Ergänzung zum sächs. Inf.-Reglement 1810
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Ich nehm an - das ist ein neues Buch von Dir???
Klingt höchst interessant.
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Ergänzung zum sächs. Inf.-Reglement 1810
Für die Reglement-Fetischisten unter Euch eine Empfehlung.
Sammlung von Instruktionen der königlich sächs. Armee (III) mit folgendem Inhalt:
I. Abänderungen im Wachtdienst und einige andere, welche sogleich einzuführen sind vom 09.05.1810
II. Handgriffe zum Wachtdienst, zur Chargierung, zum Bajonettaufpflanzen und Bajonettabziehen sowie zum Bajonettfällen für die Division Zeschau vom 19.05.1810
III. Anfragen über die Berichtigung und Zusätze des Exercir-Reglements / Juni 1810
IV. Zwei Vorschriften zum Debandieren der Linieninfanterie vom 08. und 11.11.1810 nebst Nachtrag vom 15.11.1810
V. Streichung zu § 144 der Zusätze vom 06.02.1811
VI. Reduzierung einer Marschkolonne von drei auf zwei Glieder vom 22.05.1811
VII. Änderungen zum Exerzierreglement der Infanterie vom 15.01.1814
VIII. Anweisung zur Ladung und Chargirung mit Gewehren ohne cylindrische Ladestöcke und ohne conische Zündlöcher vom 09.02.1814
IX. Vorschrift nach welcher bei dem 5ten und 6ten Regiment der Sächsischen Landwehr das Tiraillieren anzuweisen ist vom 24.02.1814
X. Vorschrift zum Auseinandergehen in die ausgedehnte Ordnung vom März 1814Stichworte: -
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