Für die Freunde der sächsischen Armee sei mitgeteilt, dass nunmehr das Heft „Reglements für die Kurfürstlich Sächsische Artillerie“ (104 Seiten im taschentauglichen Format 12x19) erschienen ist.
Dieses Heft beinhaltet zwei (nur handschriftlich vorhandene) Vorschriften für die kursächsische Artillerie und zwar
a) das Reglement wonach die Kommandanten derer Artillerie-Compagnien sich zu achten, und was dieselben, in Unterweisung der ihnen untergebenen Mannschaft, um tüchtige und zum Herrn-Dienste brauchbare Artilleristen zu machen, zu beobachten haben vom 05.02.1767 (das so genannte Capitaines-Reglement) und
b) das Exerzier-Reglement mit dem Geschütz für die Chur-Fürstlich Sächsische Artillerie vom 22.10.1777 (Vorläufer des Reglements von 1810/11)
Dieses Heft beinhaltet zwei (nur handschriftlich vorhandene) Vorschriften für die kursächsische Artillerie und zwar
a) das Reglement wonach die Kommandanten derer Artillerie-Compagnien sich zu achten, und was dieselben, in Unterweisung der ihnen untergebenen Mannschaft, um tüchtige und zum Herrn-Dienste brauchbare Artilleristen zu machen, zu beobachten haben vom 05.02.1767 (das so genannte Capitaines-Reglement) und
b) das Exerzier-Reglement mit dem Geschütz für die Chur-Fürstlich Sächsische Artillerie vom 22.10.1777 (Vorläufer des Reglements von 1810/11)