Nach dieser Darstellung hier unten hatten die Lübecker die Preußen in die Stadt gelassen, ohne zu protestieren oder Widerstand zu leisten. Auch sonst scheint sich der Senat gefügt zu haben, ohne zu protestieren oder sich auf das Völkerrecht zu berufen.
Sie haben also de facto Partei für die Preußen ergriffen, und konnten sich gegenüber den Franzosen nicht auf ihre Neutralität berufen. Und gegenüber Blücher hat der Senat es anscheinend auch nicht getan, sondern lediglich an sein Mitgefühl appelliert, das er natürlich militärischen Gesichtspunkten unterordnen mußte.
Das Völkerrecht gilt nur, wenn man sich darauf beruft. Ob das etwas an den Handlungen Blüchers geändert hätte, weiß ich nicht, aber zumindest hätte man ihm dann später zu Recht den Bruch des Völkerrechts vorwerfen können.
PS. Besser wäre natürlich, Berichte von Leuten zu lesen, die an den Unterhandlungen zwischen dem Senat und Blücher beteiligt waren.
General Blüchers Marsch auf Lübeck 1806
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Leider nein. Ich sehe aber Parallelen zu der Ergreifung des Herzogs von Enghien in Baden, was seinerzeit ebenfalls nicht gut geheissen wurde.Zitat von Sans-Souci Beitrag anzeigenKennst Du zeitgenössische Quellen, wie die Besetzung von Lübeck damals unter völkerrechtlichen Aspekten gesehen wurde ?
Oder - das passt vielleicht besser - der Aufschrei Preussens 1805, als die Franzosen durch das damals preussische Ansbach/Bayreuth hindurchmarschierten.
Gruss, muheijo
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Ich befürchte mal, das hat sie garnicht interessiert.Zitat von Sans-Souci Beitrag anzeigenPS. Danke für den Link. Es wäre interessant zu wissen, wie die preußischen Generale die Rolle des Völkerrechts in diesem Fall sahen.
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Im Link oben wird ja eine zeitgenössische Quelle erwähnt, die sich auf das Völkerrecht bezieht. Vom 1. Dezember 1806. Danach hast du doch gefragt.
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Es gibt seit dem 17. Jahrhundert zahlreiche Werke zum Kriegs- und Völkerrecht, nicht nur in Deutschland.
Die meisten sind rein deskriptiv, und stellen die unter zivilisierten Nationen allgemein anerkannten Gebräuche und Gewohnheiten dar.
PS. Danke für den Link. Es wäre interessant zu wissen, wie die preußischen Generale die Rolle des Völkerrechts in diesem Fall sahen.Zuletzt geändert von Sans-Souci; 10.02.2012, 15:07.
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Das Buch ist von 1809 und lediglich ein Grundriß, also ein Entwurf, mehr nicht. Definitiv ist das Buch also nach Lübeck geschrieben worden. Vielleicht war Lübeck ja aber ein Anstoß für den Autor? Multilaterale Vereinbarungen zum Völkerrecht gab es jedenfalls nicht. Was hat die Besetzung Lübecks denn gebracht? Man verkriecht sich in einer Stadt, die neutral ist und hofft, dass die Franzosen diese Neutralität akzeptieren?
Lies mal hier: http://books.google.de/books?id=qHgm...201806&f=false
musst etwas nach oben scrollen
Zuletzt geändert von KDF10; 10.02.2012, 15:01.
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Zitat von KDF10 Beitrag anzeigenWie soll es damalige Quellen geben, die das unter völkerrechtlichen Bedingungen sehen? Das Völkerrecht im heutigen Sinn gab es damals noch nicht.
Das Ziel der Verteidigung von Lübeck war nicht, die Stadt erstürmen und plündern zu lassen, sondern die Franzosen zurückzuschlagen und dadurch Zeit zu gewinnen. Im Krieg ist halt der Ausgang niemals sicher.Zuletzt geändert von Sans-Souci; 10.02.2012, 14:13.
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Wie soll es damalige Quellen geben, die das unter völkerrechtlichen Bedingungen sehen? Das Völkerrecht im heutigen Sinn gab es damals noch nicht. Da das Zitat oben von mir stammt, möchte ich meine Meinung dazu schreiben. Wie muheijo geschrieben hat, war Lübeck neutral, hätte also nicht besetzt werden dürfen. Die Besetzung führte dazu, dass die Stadt von den Franzosen als feindliche Stadt behandelt wurde, einschließlich Plünderungen, Brandstiftung, Vergewaltigungen und Morde. Das hätte nicht sein müssen, da Blücher später ohnehin kapitulieren musste. Der beeindruckendste Bericht über die Ausschreitungen in Lübeck stammt von einem Journalisten, der in Lübeck lebte. Übrigens ein Franzose. Der konnte überhaupt nicht begreifen, wie sich seine Landsleute so aufführen konnten.
Gruß
Dieter
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Die Leistung (und seine Absicht) lag ja gerade darin, möglichst lange möglichst viele französische Truppen zu binden und damit vom Hauptkriegsschauplatz fernzuhalten. Eine Funktion, die auch die ganzen preußischen Festungen hätten erfüllen sollen.
Mit unseren modernen moralischen Maßstäben werden wir Menschen anderer Zeiten nicht gerecht. Und Menschen zu töten oder ihren Tod mit zu verursachen, gehörte damals wie heute zum Kriegshandwerk dazu.
Kennst Du zeitgenössische Quellen, wie die Besetzung von Lübeck damals unter völkerrechtlichen Aspekten gesehen wurde ?
Oli
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Es hat letzten Endes das unvermeidliche, die Kapitulation, nur hinausgezøgert und einigen tausend Preussen, die nicht nur im Gefecht, sondern auch an Erschøpfung und Hunger starben, das Leben gekostet.Zitat von Martin Beitrag anzeigenWar es nun Fehler oder der letztmögliche Ausweg?
Abgesehen davon war Luebeck neutral, er hætte diese Stadt gar nicht besetzen duerfen. (Und hat damit ebenfalls deren Schæden und Verlust an Menschenleben verschuldet)
Gruss, muheijo
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Die Untersuchungskommission schrieb am 5. Aprl 1810 in ihrem Gutachten über das Gefecht von Lübeck und die Kapitulation von Ratkau:
Also kein Fehler ...[...] sind wir der unvorgreiflichen Meinung, daß dem commandirenden General [Blücher] nirgends eine Verletzung seiner Pflichten gezeugt werden kann [...]
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General Blüchers Marsch auf Lübeck 1806
In einem anderen Themenstrang wurde die Feststellung getroffen, daß der Marsch auf Lübeck durch das Corps des General Blücher ein Fehler war.
War es nun Fehler oder der letztmögliche Ausweg?Was man Blücher vorwerfen kann ist die Besetzung von Lübeck. Das war ein Fehler.Stichworte: -
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